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Sozial nachhaltige Beschaffung
18.12.2024 Das öffentliche Beschaffungswesen kann ein Hebel sein, die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes aktiv zu unterstützen und voranzutreiben.
Unsere Empfehlungen für den öffentlichen Sektor
1. Externe Überprüfung der Lohngleichheit vornehmen
Neben der Selbstdeklaration sollten Zuschlagsempfängerinnen regelmässigen Lohngleichheitskontrollen unterzogen werden (durch externe Stellen wie das EBG oder kantonale Gleichstellungsbüros).
2. Sanktionen bei Nichteinhaltung durchsetzen
Falls Unternehmen die Lohngleichheitskontrollen nicht bestehen, sollte die Verwaltung klare Sanktionen wie den Widerruf von Zuschlägen oder den Ausschluss von zukünftigen Vergabeverfahren verhängen.
3. Weitergehende Gleichstellungskriterien prüfen
Die Verwaltung kann Zuschlagskriterien nutzen, die neben der Lohngleichheit auch Massnahmen zur beruflichen Förderung von Frauen, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen und männerdominierten Branchen vorsehen.