Opfer von Gewalt erkennen

In diesem Fachkurs sensibilisieren wir Sie darauf, Befunde als gewaltbedingt zu erfassen, entsprechende Abklärungen zu planen oder selbst auszuführen.

Der Fachkurs

  • vermittelt Ihnen die Kompetenzen, Opfer von Gewaltdelikten zu erkennen und kompetent zu behandeln.
  • befähigt Sie, allgemeine Symptome und Risikokonstellationen zu erkennen, die auf Gewalt hinweisen.
  • beinhaltet Kommunikationstraining in Bezug auf Opfer- und Täterkommunikation.
  • befähigt Sie, forensische Beweise und Spuren zu erfassen, zu sichern und eine gerichtsverwertbare Dokumentation zu erstellen.

Opfer von Gewalt erkennen und unterstützen (CAS Forensic Nursing) – drei Fragen an die Expertin

Steckbrief

  • Titel/Abschluss Fachkurs
  • Dauer 7 Kurstage
  • Unterrichtstage Di, Fr
  • Anmeldefrist 31. August 2025
  • Anzahl ECTS 4 ECTS-Credits
  • Kosten CHF 2’300
  • Unterrichtssprache Deutsch
  • Studienort Bern
  • Departement Gesundheit
  • Nächste Durchführung November bis Dezember 2025
    ⇢ 7., 11., 18., 25. November, 2., 5. + 18. Dezember 2025

Inhalt + Aufbau

Portrait

In diesem Fachkurs lernen Sie die kompetente Begleitung von Menschen, die körperliche Gewalt, Verletzungen durch Waffen, Verkehrsunfälle oder Vergiftungen erlitten haben. Dabei gelten Sie als Schlüsselperson zwischen Gesundheitsversorgung und Rechtsdurchsetzung. Sie erkennen Opfer von Gewaltdelikten, erheben Befunde, dokumentieren diese und sprechen geeignete Empfehlungen aus. Während Kommunikationstrainings mit professionellen Schauspieler*innen üben Sie Ihre kommunikativen Fertigkeiten in forensisch herausfordernden Situationen mit Opfern und Täter*innen. Durch die Bearbeitung der Themen sind Sie darauf sensibilisiert, Befunde als gewaltbedingt zu erfassen, entsprechende Abklärungen zu planen oder selbst auszuführen. 

Testimonial

«Forensisches Denken hilft Fachpersonen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen im Umgang mit Schnittstellen zwischen Medizin und Justiz. Dabei spielt die interdisziplinäre Vernetzung zur Partnerinstitutionen wie Opferhilfe, Kinderschutzgruppen, dem Institut für Rechtsmedizin, der Justiz und Polizei und anderen eine wesentliche Rolle.

Dieses Wissen dient insbesondere auch Patientinnen und Patienten jeden Alters nach Gewalterfahrungen, damit es möglichst nicht zu einer sekundären Viktimisierung kommt und allfällige Verfahren zeitnah und sachkundig eingeleitet und durchgeführt werden können.»

Dr. med. Ursula Klopfstein

Ausbildungsziel

  • Sie verstehen Gewaltphänomene, deren Ausmass, Formen, Auswirkungen und den Umgang damit.
  • Sie erkennen offensichtliche und subtile Formen von Gewalt im Pflegealltag.
  • Sie sind fähig, forensische Beweise zu erfassen, zu sichern und eine gerichtsverwertbare Dokumentation zu erstellen.
  • Sie können Verletzungen und Spurenbilder erfassen, beurteilen und dokumentieren, unter anderem anhand einer fotografischen Dokumentation.
  • Sie erkennen klinische Zeichen für Misshandlung und Gewalt an älteren Personen und wissen um das weitere Vorgehen.
  • Sie verstehen die Grundlagen der forensischen Toxikologie zu Alkohol, Drogen und Medikamenten bezüglich verkehrsmedizinischer und klinisch medizinischer Relevanz.
  • Sie trainieren Ihre verbale und nonverbale Kommunikation in forensisch herausfordernden Situationen.
  • Gewaltphänomene – Ausmass, Formen, Auswirkungen, Umgang
  • Erkennen von Gewalt im Pflegealltag
  • Kommunikation in forensisch herausfordernden Situationen
  • Traumatologie
  • Toxikologie und Verkehrsmedizin
  • Gewalt an älteren Personen
  • Dokumentation und Spurensicherung

Sie schreiben einen Bericht über Ihre neuen Erkenntnisse im Bereich Forensic Nursing. 

Titel + Abschluss

Fachkurs in «Opfer von Gewalt erkennen»

Dozierende

 

  • Carmen Casaulta, Kinderschutzgruppe Inselspital Bern 

  • Laura Elmiger, Juristin und Fachpersonen der Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt  

  • Yvonne Hofstetter, Mediatorin und Expertin im Bereich Case Management und Opferhilfe

  • Institut für Rechtsmedizin der Universtität Bern

  • Carolin Jakoby, Schauspielerin und Kommunikationstrainerin  

  • Dr. Anne Kersten, Sozialwissenschaftlerin und Pflegefachfrau, Dozentin Uni Fribourg

  • Dr. med. Ursula Klopfstein, Fachärztin für Rechtsmedizin und Dozentin der BFH

  •  Agota Lavoyer, Expertin für sexuelle Gewalt und Opferberatung 

  • Dorothee Müggler, Schauspielerin Bachelor of Arts, Kommunikationstrainerin 

  • Sandra Pfeiffer, Fachexpertin Pflege und Betreuung Frienisberg, CAS Forensic Nursing 

  • Dr. Josiane Zeyer-Brunner, Juristin und Oberärztin am Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern 

Partner

Der Fachkurs wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern durchgeführt.

Voraussetzungen + Zulassung

  • Pflegefachpersonen
  • Physiotherapeut*innen
  • Hebammen
  • Rettungssanitäter*innen
  • Weitere im Gesundheitssystem tätige Fachpersonen auf Anfrage

Es gelten die allgemeinen Zulassungsbedingungen, die Sie im folgenden Dokument finden:

Organisation + Anmeldung

7 Kurstage
Für 4 ECTS-Credits rechnen wir mit einem Workload von 120 Stunden (inkl. der Kurstage).
Unterrichtszeiten: in der Regel von 8.30 bis 16.15 Uhr

  • Freitag, 7. November 2025

  • Dienstag, 11. November 2025

  • Dienstag, 18. November 2025

  • Dienstag, 25. November 2025

  • Dienstag, 2. Dezember 2025

  • Freitag, 5. Dezember 2025

  • Donnerstag, 18. Dezember 2025

Im Rahmen des Online-Anmeldeprozesses benötigen wir von Ihnen folgende Dokumente:

  • Kopien Ihrer Bildungsabschlüsse (im PDF-Format, max. 1 MB pro Dokument)
  • Passfoto (JPEG)

Bitte laden Sie diese Dokumente auch dann hoch, wenn Sie diese bereits im Rahmen einer anderen Anmeldung eingereicht haben. Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Online-Anmeldung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Geschäftsbedingungen

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen bleiben vorbehalten. Im Zweifelsfall ist der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen und Reglemente massgebend.

Rückzugsregelung: Gemäss Weiterbildungsreglement ist ein Rückzug ohne Kostenfolge bis zum Ablauf der Anmeldefrist möglich. Nach diesem Zeitpunkt sind bei einer Abmeldung vor Beginn der Weiterbildung 50% des zu verrechnenden Betrages geschuldet.

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