1. Geltungsbereich
Die Benutzungsbestimmungen gelten für die folgenden Bibliotheken der Hochschulbibliothek der Berner Fachhochschule:
- Bibliothek Architektur, Holz und Bau Biel/Bienne
- Bibliothek AHB/TI Burgdorf
- Bibliothek Gesundheit
- Bibliothek HAFL
- Bibliothek Schweizerisches Literaturinstitut
- Bibliothek Soziale Arbeit
- Bibliothek Technik und Informatik Biel/Bienne
- Bibliothek Wirtschaft
- HKB Mediothek
- HKB Musikbibliothek
Die EHSM – Sportmediathek, Magglingen hat eigene Benutzungsbestimmungen.
Alle genannten Bibliotheken nehmen teil an der Swiss Library Service Platform SLSP und der von ihr betriebenen nationalen Rechercheplattform swisscovery.
2. Benutzungsberechtigung
Die BFH-Hochschulbibliothek dient der Informations- und Literaturversorgung der Mitarbeitenden und Studierenden der BFH. Darüber hinaus steht sie weiteren Interessierten offen. Die Benutzung ist mit Ausnahme von einzelnen Dienstleistungen kostenlos (siehe Abschnitt Gebührenordnung in FAQ zu swisscovery).
3. Registrierung
Mit der Registrierung akzeptiert die*der Benutzer*in die vorliegenden Benutzungsbestimmungen.
Für die Ausleihe von Medien und die Nutzung weiterer Dienstleistungen ist eine kostenlose Registrierung auf der Rechercheplattform swisscovery notwendig. Dazu erforderlich ist ein SWITCH edu-ID Konto, das, sofern noch nicht vorhanden, bei der Registrierung erstellt werden kann.
Die Benutzenden sind für die Richtigkeit und Aktualität der hinterlegten persönlichen Angaben selbst verantwortlich (siehe SLSP allgemeine Datenschutzerklärung). Adressänderungen müssen von den Bibliotheksbenutzenden in ihrem SWITCH edu-ID Konto vorgenommen werden. Mitarbeitende der Hochschulbibliothek können keine Änderungen der persönlichen Daten vornehmen.
Die*der Benutzer*in kann die im swisscovery-Konto bevorzugte Adresse (Zuhause oder Arbeit) selbst einstellen sowie Bibliotheksausweise hinzufügen oder entfernen: swisscovery - Verwaltung von Bibliothekskarten und Einstellungen.
Der für die Ausleihe vor Ort erforderliche Bibliotheksausweis ist persönlich und nicht übertragbar. Er kann in jeder swisscovery-Bibliothek bezogen werden. Studierende und Mitarbeitende der BFH benutzen ihre BFHcard als Bibliotheksausweis. Von anderen swisscovery-Bibliotheken ausgestellte Bibliothekskarten werden ebenfalls anerkannt.
Weitere Informationen: siehe Abschnitt Benutzungskonto in FAQ zu swisscovery.
4. Ausleihe
Die Bestände der Hochschulbibliothek sind in der Regel ausleihbar. Gewisse gekennzeichnete Bestände können nur vor Ort benutzt werden (Präsenzbestand). Für einzelne Medien oder Mediengruppen können besondere Ausleihbestimmungen gelten. Pro Benutzer*in können maximal 100 Medien ausgeliehen werden.
Die Dauer der Leihfrist beträgt in der Regel 28 Tage und wird bis zu fünf Mal um je 28 Tage automatisch verlängert, sofern die Medien zwischenzeitlich nicht reserviert sind. Die Frist ist im swisscovery-Benutzungskonto ersichtlich.
Nach Ablauf der maximal möglichen Leihfrist müssen die Medien zurückgebracht werden. Sie können nach Vorweisung am Ausleihschalter neu ausgeliehen werden, sofern keine Reservation vorliegt.
Dauern Abwesenheiten (Militärdienst, Ferien, Auslandsaufenthalt usw.) länger als die Leihfristen entliehener Medien, sind die Medien vor der Abwesenheit zurückzugeben.
5. Kurier- und Postversand
Über den SLSP-Kurier können Medien kostenpflichtig aus allen am SLSP-Kurier teilnehmenden Bibliotheken zur Abholung bestellt werden. Es gelten die Benutzungsbestimmungen der Lieferbibliotheken. Die Hochschulbibliothek übernimmt für die BFH-Angehörigen die Kuriergebühren, sofern der Abholort eine BFH-Bibliothek ist. Bereitgestellte Medien müssen innerhalb von 6 Öffnungstagen abgeholt werden. Nicht abgeholte Kurier-Medien werden zurückgeschickt. Die verrechneten Liefergebühren sind auch bei Nichtabholung zu bezahlen (siehe Abschnitt Ausleihe + Kurier in FAQ zu swisscovery).
Gegen eine Gebühr versenden die Bibliotheken Medien aus ihrem eigenen Bestand per Post (siehe Abschnitt Kosten in FAQ zu swisscovery).
6. Haftung
Ausgeliehene Medien sind sorgfältig zu behandeln, vor Beschädigung zu schützen und in unversehrtem und vollständigem Zustand wieder zurückzugeben. Als Beschädigungen gelten auch Notizen und Anstreichungen.
Die*der Benutzer*in haftet für Beschädigungen oder Verluste der ausgeliehenen Dokumente. Bestehende Schäden oder fehlende Beilagen (Datenträger, Karten, Stimmenmaterial usw.) sind umgehend zu melden, spätestens bei der Rückgabe.
Die Hochschulbibliothek stellt Reparatur- bzw. Ersatzkosten sowie Bearbeitungsgebühren in Rechnung für beschädigte oder verlorene Medien (siehe Abschnitt Gebührenordnung in FAQ zu swisscovery).
7. Kosten
Die Verantwortung für die Einhaltung der Leihfristen liegt bei den Benutzenden. Nicht erhaltene Benachrichtigungen werden nicht als Begründung für verspätete Rückgaben akzeptiert.
Nach Ablauf der Leihfrist wird eine kostenlose Erinnerung verschickt. Die darauffolgenden Mahnungen sind gebührenpflichtig.
Die 3. Mahnung zieht zusätzlich die Sperrung des swisscovery-Benutzungskontos nach sich. Erfolgt keine Rückgabe, wird das Medium als Verlust verbucht. Die Ersatzbeschaffung sowie eine Bearbeitungsgebühr gehen zu Lasten der verursachenden Person (siehe Abschnitt Gebührenordnung in FAQ zu swisscovery).
Mahngebühren können am Ausleihschalter per TWINT bezahlt werden, sofern noch keine Rechnung ausgestellt wurde.
8. Urheberrechtsfragen und Weiterverwendung von Medien
Die Nutzung von Bibliotheksmedien unterliegt den Bestimmungen des Schweizerischen Urheberrechts und dient somit ausschliesslich dem persönlichen Gebrauch der Benutzenden. Eine Weitergabe an Dritte sowie die kommerzielle Wiederverwertung sind nicht gestattet.
Kammermusiknoten und Noten für Soloinstrument mit (Klavier-)Begleitung dürfen unter folgenden Bedingungen an Drittpersonen abgegeben werden: Die ausleihende Person ist dafür verantwortlich, dass alle Stimmen und mögliche Beilagen komplett und in einwandfreiem Zustand (ohne Eintragungen) termingerecht zurückgegeben werden. Werden die Noten oder Teile davon zu spät oder verschrieben zurückgegeben, haftet die ausleihende Person und ihr werden die Gebühren verrechnet. Eine kommerzielle Wiederverwertung ist auch hier ausgeschlossen.
Die Abklärung der Urheberrechtslage ist Sache der Benutzenden. Im Fall einer Urheberrechtsverletzung lehnt die BFH jegliche Haftung ab.
9. Nutzung von Online-Ressourcen und Internet
Informationen zu den Zugangs- und Nutzungsbedingungen der Online-Ressourcen siehe FAQ zu Online-Ressourcen.
Die Publikumsstationen in den Bibliotheken der BFH dienen in erster Linie der Abfrage der Online-Angebote und der Recherche für wissenschaftliche, fachliche, berufliche oder Ausbildungszwecke.
Alle Benutzenden sind zudem angehalten, das Internet in rechtlich korrekter Weise zu nutzen. Hinsichtlich Haftung und Missbrauch sowie möglichen Folgen von Missbrauch wird auf die Richtlinien zum Umgang mit IT-Ressourcen an der Berner Fachhochschule verwiesen.
10. Verhalten in der Bibliothek
In den Bibliotheksräumlichkeiten haben sich die Benutzenden so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört werden, der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird und Bestände sowie Einrichtungen keinen Schaden nehmen.
Die Benutzenden sind verpflichtet, den Anordnungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung können Benutzende aus der Bibliothek gewiesen werden. Wiederholte oder schwerwiegende Verstösse gegen die Benutzungsbestimmungen können den Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung zur Folge haben.
[Januar 2022; aktualisiert Oktober 2022: Barzahlung von Mahngebühren nicht mehr möglich]