Erfolgreich reakkreditiert: BFH wird in ihrer Qualitätsstrategie bestätigt

26.12.2024 Am 20. September 2024 wurde die Berner Fachhochschule institutionell reakkreditiert. Die für die Beurteilung zuständige Gutachter*innengruppe stellt der BFH ein sehr gutes Zeugnis aus. Die BFH ist die erste öffentlich-rechtliche Fachhochschule der Schweiz, welche bereits zum zweiten Mal institutionell akkreditiert wurde. Damit erhält sie ein wichtiges Qualitätssiegel im In- und Ausland.

Die Gutachter*innengruppe der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) schreiben in ihrem Gutachterbericht, sie seien «einer Hochschule begegnet, die sich im Aufbruch befindet und mit viel positiver Energie unterwegs ist». Dass sich die BFH dynamisch als Mitgestalterin bei gesellschaftlichen Themen positioniert, sei im Prozess immer wieder deutlich geworden.

«Die erneute Akkreditierung als eidgenössisch anerkannte Hochschule, ist für uns von zentraler Bedeutung», betonte der Rektor der Berner Fachhochschule, Sebastian Wörwag und fügte an: «Die positiven Einschätzungen der Gutachtergruppe bestärken uns in unserer Qualitätsstrategie.»

Klare Ziele, nur zwei Auflagen

«Die BFH verfügt über eine kohärente Gesamtstrategie mit klaren Zielen und Leitsätzen, welche die Hochschule und ihre Angehörigen durchdringen», bemerkte die Gutachtergruppe. So werde das Bestreben deutlich, die Vernetzung und Durchlässigkeit zwischen den Departementen zu erhöhen, den disziplinären Zugang mit einer Gesamtperspektive auf übergreifende Themenfelder zu ergänzen und auch im Bereich von Strukturen und Prozessen vermehrt voneinander zu lernen. Die BFH verfüge über eine «gelebte Qualitätskultur».

Mit nur zwei Auflagen hat die BFH ein beachtliches Ergebnis erzielt: Lediglich das fehlende Evaluationskonzept für das Dienstleistungsangebot und die noch nicht optimale Kommunikation der Qualitätsstrategie wurden bemängelt. Beide Auflagen müssen binnen 18 Monaten erfüllt werden. Im Weiteren wurden sechs hilfreiche Empfehlungen für die Weiterentwicklung der BFH abgegeben.

Der Weg zur Akkreditierung

Eine erfolgreiche Akkreditierung ist gemäss dem Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz (HFKG) des Bundes für das Bezeichnungsrecht «Fachhochschule» und den Zugang der BFH zu Bundes- und interkantonalen Beiträgen notwendig. Zudem erleichtert sie die nationale und internationale Anerkennung für Forschende, Lehrende und Studierende. Die Akkreditierung gilt für jeweils sieben Jahre, danach steht eine Reakkreditierung an.

Das Akkreditierungsverfahren an der BFH wurde von der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) durchgeführt und umfasst unter anderem einen Selbstbeurteilungsbericht mit sämtlichen Aktivitäten der BFH und eine Vor-Ort-Visite durch die externe Gutachter*innengruppe. Basierend auf dem Gutachten hat der Schweizerische Akkreditierungsrat die Akkreditierung vergeben. Die BFH ist damit bis 2031 akkreditiert.