Evaluation Wirksamkeit Jugendstrafrecht
Das neue Jugendstrafrecht wurde bereits kurz nach Inkraftsetzung kritisiert. Deshalb wurde seine Wirksamkeit im Auftrag des Bundesamts für Justiz untersucht.
Steckbrief
- Beteiligte Departemente Soziale Arbeit
- Institut(e) Institut Soziale Sicherheit und Sozialpolitik
- Förderorganisation Schweizerische Eidgenossenschaft (Bundesverwaltung)
- Laufzeit 01.11.2010 - 31.03.2012
- Projektleitung Jachen Curdin Nett
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Projektmitarbeitende
Jachen Curdin Nett
Christoph Urwyler -
Partner
Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität bern
Jugendgericht Basel-Stadt - Schlüsselwörter Jugendstrafrecht, Jugendstrafgesetz, Schweiz, Wirkungsevaluation
Ausgangslage
Das Bundesamt für Justiz erteilte dem Fachbereich Soziale Arbeit den Auftrag, die Wirksamkeit des 2007 in Kraft getretenen neuen Bundesgesetzes über das Jugendstrafrecht (JStG) zu überprüfen.
Vorgehen
Die Evaluation untersuchte, inwiefern mit dem neuen Jugendstrafrecht folgende Ziele erreicht wurden: a) Wird durch das JStG die Integration durch Erziehung gestärkt (Vorrang der Prävention vor der Repression)? b) Werden durch das JStG die Rechte der jugendlichen Straftäter im Strafverfahren und im Sanktionsvollzug gestärkt? c) Haben die Gesetzesänderungen zu einer besseren Verhütung von Straftaten Jugendlicher beigetragen oder diese zumindest nicht negativ beeinflusst?
Ergebnisse
Die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele sind seit dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision mehrheitlich erreicht worden. Obwohl einige wichtige Neuerungen noch nicht überall Eingang gefunden haben, z.B. die Mediation sowie die Trennungs- und Betreuungsvorschriften zur Untersuchungshaft, und die Praktikabilität gewisser Bestimmungen kritisiert wird, hat sich das neue Jugendstrafgesetz in der Anwendung insgesamt bewährt.
Ausblick
Empfohlen wird für die präventive Wirksamkeit des Jugendstrafgesetzes, dass künftig die Kommunikation zu intensivieren und besser auf die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen anzupassen ist.