ALOE
Die Ziele des Erwachsenenschutzrechts bewegen sich im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Schutzbedürfnis. Wie dabei das Wohl von älteren schutzbedürftigen Menschen zu verstehen und zu gewährleisten ist, ist Inhalt diese Projektes.
Steckbrief
- Lead-Departement Soziale Arbeit
- Institut Institut Alter
- Förderorganisation BFH
- Laufzeit 01.10.2018 - 31.12.2019
- Projektverantwortung Prof. Dr. Regula Blaser
- Projektleitung Prof. Dr. Regula Blaser
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Projektmitarbeitende
Simone Münger
Aaron Rhyner
Dr. Diana Romano
Prof. Dr. Regula Blaser - Schlüsselwörter Alter, Lebensqualität, Erwachsenenschutzrecht, Alterwohl
Ausgangslage
Ziel ist die Erarbeitung eines Verständnisses des Begriffs Alterswohl, wie er im Erwachsenenschutzrecht und in anderen für die CH geltenden Rechtsbestimmungen impliziert ist sowie eine Operationalisierbarkeit des Begriffs für die Praxis.
Vorgehen
In einem ersten Schritt wird anhand des Erwachsenenschutzrechts und anhand weiterer für die Schweiz relevanter Gesetzgebungen sowie auf der Basis gerontologischer Literatur eine inhaltliche Fassung des Begriffs Alterswohl erarbeitet. In einem zweiten Schritt werden zur Operationalisierung des Begriffs Kriterien und Indikatoren erarbeitet, die später eine Beurteilung der Umsetzung des Erwachsenenschutzrechts in der Praxis ermöglichen sollen.