Koordinationsstelle Pflanzenschutzmittel im Wald
Grundsätzlich ist die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Wald verboten. Nur mit der "Fachbewilligung Wald" darf PSM ausnahmsweise verwendet werden. Im Auftrag des BAFU ist die HAFL schweizweite Koordinationsstelle für PSM im Wald.
Steckbrief
- Beteiligte Departemente Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften
- Institut(e) Multifunktionale Waldwirtschaft
- Forschungseinheit(en) Waldökosystem und Waldmanagement
- Förderorganisation Schweizerische Eidgenossenschaft (Bundesverwaltung)
- Laufzeit (geplant) 01.01.2022 - 31.12.2025
- Projektleitung Anke Schütze
- Projektmitarbeitende Anke Schütze
- Partner Bundesamt für Umwelt BAFU
- Schlüsselwörter Pflanzenschutzmittel (PSM), Fachbewilligung, Waldschutz, Holzschutz, Alternativen zu PSM
Ausgangslage
Ziel des Projekts ist die Information und die Beratung bezüglich Einsatz von PSM im Wald nach dem aktuellsten Chemikalienrecht, die Koordination der Fachprüfungen zur Erteilung der "Fachbewilligungen Wald" sowie die Umsetzung der Weiterbildungspflicht. Die Koordinationsstelle ist zudem Kontaktstelle für Anfragen seitens der Öffentlichkeit und von Fachpersonen. Sie steht in engem Austausch mit der Sektion Waldschutz und Waldgesundheit in der Abteilung Wald des BAFU. Wichtige Partner sind die Waldschutzverantwortlichen der Kantone.
Vorgehen
Koordination der Massnahmen für die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zur korrekten Anwendung von PSM im Wald. Information und Beratung des forstlichen Fachpersonals, Forstschutzbeauftragten sowie der Öffentlichkeit. Umsetzung der "Fachbewilligung Wald" mit den Bildungszentren Wald Lyss und Maienfeld und Aktualisierung der Ausbildungsunterlagen. Umsetzung der Weiterbildungspflicht für Fachbewilligungs-Inhabende. Vertretung der Interessen des BAFU in Gremien.