Qevaluation 2024

Die BFH führt 2024 erneut im Auftrag von H+ eine unabhängige Beurteilung der Verbesserung der Behandlungsqualität von Leistungserbringenden im Gesundheitswesen durch.

Steckbrief

  • Beteiligte Departemente Gesundheit
  • Institut(e) Pflege
  • Forschungseinheit(en) Innovationsfeld Qualität im Gesundheitswesen
  • Förderorganisation Andere
  • Laufzeit 01.03.2024 - 31.07.2024
  • Projektleitung Dr. Silvia Thomann
    Niklaus Stefan Bernet
  • Projektmitarbeitende Leonie Roos
  • Partner H+ Die Spitäler der Schweiz
  • Schlüsselwörter Qualität, Evaluation, Gesundheitswesen

Ausgangslage

Gemäss Krankenversicherungsgesetz (Art. 56 Abs. 3bis KVG) müssen Leistungserbringer im Gesundheitswesen Vergünstigungen auf Heilmittel dann nicht vollumfänglich an die Schuldner*innen der Vergütung weitergeben, wenn diese für die nachweisliche Verbesserung der Behandlungsqualität eingesetzt werden. H+ hat hierzu eine Vereinbarung mit den Versicherungen/Einkaufsgemeinschaften ausgearbeitet, welcher die Leistungserbringenden beitreten können (Vereinbarung betreffend die nicht vollständige Weitergabe von Vergünstigungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG). Im Rahmen dieser Vereinbarung ist H+ für die Evaluation des Nachweises der durch die Vereinbarung insgesamt erreichten Verbesserung der Behandlungsqualität zuständig. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat H+ die BFH 2024 erneut beauftragt, eine unabhängige, auf wissenschaftlichen Kriterien basierende Evaluation durchzuführen und zuhanden des Auftraggebers (H+) respektive der Versicherungen für die Berichterstattung an das BAG einen entsprechenden Evaluationsbericht zu verfassen.

Dieses Projekt leistet einen Beitrag zu den folgenden SDGs

  • 3: Gesundheit und Wohlergehen