- Forschungsprojekt
Allergenkennzeichnung Anforderungen verschiedener Interessengruppen an die Allergen-Kennzeichnung offen angebotener Lebensmittel
Das Projekt untersucht, wie die Deklaration für Allergene in offen angebotenen Lebensmitteln gestaltet werden kann, damit sie für Konsumentinnen und Konsumenten verständlich und für Anbieter umsetzbar ist sowie den Vorgaben des neuen Lebensmittelgesetzes entspricht.
Steckbrief
- Institut(e) Wirkungsorientierung und Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen
- Förderorganisation Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
- Laufzeit (geplant) 01.04.2017 - 31.01.2020
- Projektleitung Julia Eisenblätter
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Projektmitarbeitende
Sandra Jent
Sonja Schönberg
Susanne Müller - Partner Aha! Allergenzentrum Schweiz
- Schlüsselwörter Allergien, Unverträglichkeiten, offen angebotene Lebensmittel, Deklaration, Gastronomie, Offenverkauf, Auswärtsessen
Ausgangslage
Am 1. Mai 2017 trat das neue Schweizer Lebensmittelrecht in Kraft. Unter anderem wurden die Deklarationsvorschriften für Herkunftsbezeichnung angepasst, die Angabe des Produktionslandes überarbeitet und die Deklaration der Allergene im Offenverkauf konkretisiert. Als Grundsatz gilt seither die Schriftlichkeit. Es kann aber gemäss Art. 5 der Verordnung des EDI betreffend der Information über Lebensmittel mündlich Auskunft gegeben werden, wenn schriftlich gut sichtbar darauf hingewiesen wurde, dass die Information mündlich eingeholt werden kann. In diesem Fall muss die Information entweder schriftlich vorliegen oder eine fachkundige Person muss diese erteilen. Es gibt keine Vorschrift oder Empfehlung, wie im Fall einer schriftlichen Information gekennzeichnet werden soll.
Die Anpassung der gesetzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung von Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen (im folgenden Allergenkennzeichnung genannt) bei offen angebotenen Lebensmitteln auslösen können, stellten für deren Anbieter eine grosse Herausforderung dar.
Ziele
Das Projekt untersuchte, welche Kennzeichnungsarten offen angebotener Lebensmittel zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung bereits national und international verwendet wurden, welche Bedürfnisse an die Kennzeichnung bei Anbietern und Betroffenen bestehen und welche Kennzeichnungsarten von Betroffenen identifiziert und korrekt interpretiert werden. Dies soll eine sachlichere Diskussion um die Allergenkennzeichnung im Offenverkauf ermöglichen.
Vorgehen
- Zwischen Juni und August 2017 interviewten zwei Mitarbeiterinnen der Projektgruppe mit Hilfe eines semi-strukturierten Interviewleitfadens zehn Anbieter von offen angebotenen Lebensmitteln in der Schweiz. Die während der Interviews gemachten Feldnotizen werteten die Interviewerinnen anschliessend in einer einfachen Inhaltsanalyse aus. Die Fotos der Kennzeichnungssysteme wurden katalogisiert. Das Projektteam nutzte die so gewonnen Informationen für die Vorbereitung der Fokusgruppen-Interviews.
- Eine Master-Studentin interviewte im Rahmen ihrer Master-These Anfang 2017 16 Mitarbeitende von Patientenorganisationen und Regierungsbehörden aus elf Ländern der Europäischen Union. Die Interviews wurden per Skype oder Telefon (in zwei Fällen schriftlich) mit Hilfe eines semi-strukturierten Interviewleitfadens geführt. Die Studentin transkribierte anschliessend die Interviews wörtlich und wertete sie mittels der Thematischen Inhaltsanalyse aus.
- Im September 2017 fanden drei Fokusgruppen-Interviews mit insgesamt 24 Teilnehmenden (13 Betroffene und 11 Anbieter) statt. Die Gruppendiskussionen wurden anschliessend wörtlich transkribiert und mittels der Thematischen Inhaltsanalyse durchgeführt.
- Auf Basis der vorausgehenden Schritte untersuchte 2018 eine Studentin im Rahmen ihrer Bachelor-These, welche Informationsvermittlung Betroffene bevorzugen. Sie entwickelte dazu einen Fragebogen und führte eine quantitative Befragung mit 116 Probanden durch.
Ergebnisse
Auf Basis der Ergebnisse der oben beschriebenen Arbeiten wurde eine Praxisleitlinie erstellt, wie die Allergenkennzeichnung von offen in Verkehr gebrachten Lebensmitteln durch die Anbieterbetriebe umgesetzt werden können.