Energie und Klima

Ziel bis 2030

Die BFH strebt an, bis 2030 klimaneutral zu sein.

Wieso dieses Thema für die BFH relevant ist

Die BFH besitzt durch ihre breitgefächerte Expertise in diversen Forschungsbereichen beste Voraussetzungen, um ihren Energieverbrauch und ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Zudem hat sie die Möglichkeit, im Rahmen der neuen Campus-Projekte in Biel/Bienne und Bern, die mindestens mit dem SNBS Gold zertifiziert werden, direkt Einfluss auf den zukünftigen Betrieb und den Ressourcenverbrauch zu nehmen.

Menschgemachte Treibhausgasemissionen sind die Hauptursache des Klimawandels. Durch diese weltweiten Emissionen wird die Lebensgrundlage der Menschheit sowie anderer Lebewesen gefährdet. Auch die BFH konsumiert in ihrer Tätigkeit Energie und Nahrungsmittel, verbraucht diverse Ressourcen und verursacht Treibhausgasemissionen.

Mit einer zentral koordinierten, konsequenten Umsetzung von Klimaschutzmassnahmen in den nächsten Jahren und der Erreichung der Klimaneutralität kann die BFH ihren Beitrag zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens und der Schweiz leisten. Notwendige Emissions­reduktionen können insbesondere über den Ersatz fossiler Energien, Energieeffizienz, Mobilitäts­verhalten und nachhaltige Ernährung erreicht werden.

Klimaneutrale Hochschule bis 2030

Bereits im Jahr 2019 verpflichtete sich die BFH mit der Unterzeichnung des Climate Emergency Letters (neu Race to Zero for Universities and Colleges), spätestens 2040 Netto Null Treibhausgase zu emittieren. Im Berichtsjahr hat die BFH ihre Strategie überarbeitet und das besagte Ziel geschärft: Bereits bis 2030 strebt sie Klimaneutralität an.

Erste Massnahme aus dem Mobilitätskonzept umgesetzt: Richtlinie für Fern- und Flugreisen

Das im Jahr 2020 erstellte Mobilitätskonzept führt 18 Massnahmen auf, mit denen die BFH eine Mobilität mit weniger Ressourcenverbrauch und schädlichen Emissionen erreichen kann. Eine erste Massnahme wurde mit der Verabschiedung der Richtlinie für Fern- und Flugreisen im Jahr 2021 umgesetzt. Darin wurde die Erhebung und Kompensationen von Flugreisen sowie die Vermeidung von Kurzstreckenflügen und studentischen Exkursionen per Flugzeug beschlossen. Die Mobilitätsumfrage, eine weitere Massnahme, musste mehrmals verschoben werden, da eine solche Umfrage in der aussergewöhnlichen Situation der Coronapandemie keine sinnvollen Ergebnisse geliefert hätte.

Erste Energie- und Treibhausgasbilanzierung

Erstmals wurde eine Bilanz des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen der BFH erstellt. 2021 hat die BFH rund 110 TJ Energie konsumiert und ca. 4450 t CO2-Äquivalente ausgestossen. Diese Zahlen ergeben einen ersten Anhaltspunkt zum Status quo, sind aber mit relativ grossen Unsicherheiten behaftet. Die Aussagekraft ist aufgrund der unvollständigen Datenlage limitiert.

 

Aufgrund der Coronapandemie und der nicht erfassten Pendlerstrecken sind die Mobilitätszahlen relativ gering und nicht repräsentativ für ein normales Jahr. Die Dominanz der Wärmegewinnung, insbesondere bei den Treibhausgasemissionen, lässt sich nebst der geringen Mobilität auf die starke Nutzung fossiler Energien in der Wärmeproduktion zurückführen.

Erneuerbare Energieträger kommen bei der Wärmeproduktion nur teilweise zum Einsatz. Während die BFH-W am Standort Brückenstrasse 73 auf Fernwärme, die BFH-HAFL in Zollikofen auf Holzschnitzel und auch die BFH-AHB in Biel zu 50 % auf Holzschnitzel setzt, wird in allen anderen kantonseigenen Gebäuden mit Öl oder Gas geheizt. Bei den gemieteten Standorten ist der Energieträger nicht bekannt.

Die Bilanz umfasst die gesamte BFH, das heisst die sieben Departemente sowie den Bereich Rektorat und Services. Sie beinhaltet die durch den Betrieb der Gebäude (Wärme und Elektrizität) und die Mobilität (Dienstreisen ohne Pendlerstrecken) entstandenen Energieverbräuche und Treibhausgas­emissionen. Verpflegung sowie Beschaffungen wurden in dieser ersten Bilanz noch nicht berücksichtigt.

Wie die BFH dieses Thema angeht

Die oberste Verantwortung zu Energie und Emissionen im Betrieb liegt bei der Fachhochschul­leitung. Da die Gebäude der BFH aber im Besitz des Kantons Bern oder Dritter sind und durch diese verwaltet werden, ist der Handlungsspielraum für entsprechende Massnahmen relativ begrenzt. Das Bewusstsein zu dieser Thematik ist aber auch auf Ebene der Departemente vorhanden und wird insbesondere an der BFH-HAFL seit längerem gezielt angegangen.

Bereits 2017/18 hat die BFH-HAFL eine Treibhausgasbilanz und Klimastrategie erstellt und sich 2020 eigene Richtlinien für Fern- und Flugreisen gegeben. In anderen Departementen sind die Cafeterien und Services aktiv, indem sie beispielsweise auf eine biologische und saisonale Küche setzen, nur einmal pro Woche ein Fleischmenu anbieten oder Plastikgeschirr verbannen.

Trotz der erfreulichen Entwicklung in den letzten Jahren setzt die BFH noch kaum zentral koordinierte Massnahmen um, um den Energie­verbrauch und die Treibhausgasemissionen gezielt zu senken. Der Handlungs­spielraum der BFH ist jedoch sowohl bei den Pendlerstrecken der Mitarbeiter*innen und Student*innen als auch bei den Gebäuden, die vom Kanton Bern verwaltet oder gemietet werden, eingeschränkt. Der Kanton seinerseits hat sich verpflichtet, alle Neu- und Umbauten nach dem Minergie-P-Eco- Standard durchzuführen.

Die BFH steht noch am Anfang ihres Weges zur Klimaneutralität. Als erste Schritte im Jahr 2022/23 sind ein Bilanzierungskonzept und eine Roadmap «klimaneutrale Hochschule» geplant. Das Konzept bezweckt eine vollständigere und aussagekräftigere Treibhausgasbilanz, die in Zukunft jährlich erstellt werden kann. In der Roadmap definiert die BFH die nötigen und für sie umsetzbaren Massnahmen zur Zielerreichung.

Weiter ist eine erste, aber in regelmässigen Abständen zu wiederholende Mobilitätsumfrage bei Mitarbeiter*innen und Student*innen geplant. Sie wird die Basis für gezielte Massnahmen im Bereich Mobilität legen und die Beurteilung des Fortschritts erlauben.

Die Überarbeitung der Beschaffungsstrategie, ausgelegt auf mehr Nachhaltigkeit und Anwender­freundlichkeit, wird ebenfalls ihren Teil zur Senkung des Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen beitragen.

Eine aussagekräftige Treibhausgasbilanz ist eine notwendige Voraus­setzung, um die Mass­nahmen zur Erreichung der gesetzten Ziele zu planen und deren Wirksamkeit auszuweisen. Bei der Erstellung der Treibhausgasbilanz für die BFH hat sich gezeigt, dass die Datengrundlagen mangelhaft und oft nicht zentral vorhanden sind. Fehlende Verbindlichkeiten erschweren die Erhebung der notwendigen Daten.