Compliance bedeutet für die BFH, im Einklang mit ihrem Profil und ihren Werten zu handeln und die rechtlichen Grundlagen zu befolgen. Das Fachhochschulgesetz, die Fachhochschulverordnung und das Statut der BFH bieten die Rechtsgrundlage für eine Hochschule mit ganzheitlichen, hohen wissenschaftlichen und praxisbezogenen Ansprüchen.
Basierend auf den Leitsätzen werden ab 2023 neue Verhaltensgrundsätze für die gesamte BFH in Kraft treten. Dieser Code of Conduct soll verbindlich für alle Mitarbeiter*innen der BFH gelten. Die BFH-W und die HKB verfügen bereits jetzt über eigene Verhaltensgrundsätze. Die Leitsätze sowie die Verhaltensgrundsätze dienen als normatives Wertegerüst. Für deren Einhaltung und Steuerung bilden der Schulrat und die Fachhochschulleitung mit dem Rektor als Vorsitzendem die höchsten Leitungsorgane. In den strategischen Bereichen Lehre und Forschung wird der Rektor von den Vizerektoraten unterstützt.
Hinsichtlich Rechtsfragen steht der interne Rechtsdienst den Mitarbeiter*innen und Student*innen beratend zur Seite. Die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften ist Führungsaufgabe und Teil der Aufgaben der Verantwortlichen dieser Bereiche.
Mitarbeiter*innen und Student*innen haben dabei die Möglichkeit, bei Bedarf verschiedene interne und externe Beratungsstellen zu konsultieren.
Die geplante Einsetzung eines Code of Conduct schafft eine neue Grundlage in den Bereichen Compliance und Ethik. Entsprechende Ausführungsbestimmungen regeln künftig das Vorgehen und die Zuständigkeiten bei Verstössen und Zuwiderhandlungen gegen den Code of Conduct.
Bei strategisch wichtigen Geschäften werden breite Mitwirkungsverfahren durchgeführt und zwischen den Verbänden der Angehörigengruppen und dem Rektor besteht ein Austauschgefäss, wodurch Anliegen direkt in die Fachhochschulleitung und den Schulrat eingebracht werden können. Zudem soll künftig eine Hochschulversammlung eingesetzt werden, in der alle Angehörigengruppen der BFH vertreten sind und die über ein Antragsrecht an Rektor und Schulrat verfügt. Mit der Versammlung wird ein zusätzliches Gefäss geschaffen und die Möglichkeit zur Einholung von Ratschlägen und Äusserung von Bedenken weiter institutionalisiert.
Im Rahmen der institutionellen Akkreditierung wird die Qualitätssicherung im Bereich Governance wiederkehrend kontrolliert. Im Nachgang der letzten Akkreditierung wurde die Mitwirkung der verschiedenen Angehörigengruppen der BFH überprüft und umfassend überarbeitet.
Eine jährliche externe Prüfung durch die kantonale Finanzkontrolle stellt die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften gemäss dem Leistungsauftrag der BFH sicher. Der Bericht der Finanzkontrolle wird mit dem Rektor der BFH besprochen und dem Schulrat vorgelegt. Zudem besucht die Finanzkontrolle sporadisch Schulratssitzungen. Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern agiert als Aufsichtsbehörde.
Zusätzliche interne Massnahmen ermöglichen die Sicherstellung transparenter Governance, erfolgreicher Compliance sowie das Einhalten ethischer Leitsätze. So werden jährliche Controllinggespräche mit den Departementen durchgeführt, wobei der Rektor, der Verwaltungsdirektor und die Departementsleiter*innen beteiligt sind.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Verhaltensgrundsätze bestehen massgebende Reglemente. Für Student*innen ist diesbezüglich das Disziplinarrecht massgebend, für Mitarbeiter*innen das Personalrecht und insbesondere die dort festgelegte Weisungsbefugnis der Vorgesetzten.