Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Anmeldung, Zulassung und Studium.

Zulassung + Anmeldung

Voraussetzungen Bachelor

Unterschiedliche Voraussetzungen führen zur Zulassung zum Fachhochschulstudium. Grundsätzlich wird eine Berufstätigkeit (z.B. Berufslehre) mit einer Maturität (z.B. Berufsmaturität) vorausgesetzt. Je nach Vorbildung und Studienrichtung gelten spezifische Zulassungsbedingungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite «Über das Studium» sowie auf der Website des betreffenden Studiengangs.

Voraussetzungen Master

Die Zulassung zum Studium auf der Masterstufe setzt ein Bachelordiplom oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss voraus. Je nach Masterstudiengang gelten unterschiedliche Aufnahmeverfahren, Eignungsabklärungen und Voraussetzungen. Bitte informieren Sie sich unter der Website des betreffenden Studiengangs.

Voraussetzungen für ausländische Bewerbende

Die Zulassung von Personen mit ausländischen Abschlüssen erfordert die Einreichung verschiedener Unterlagen und ausreichende Sprachkenntnisse. Erkundigen Sie sich frühzeitig auf unserer Webseite sowie beim entsprechenden Studiengang über das Verfahren und die geforderten Unterlagen.

Anmeldung

Die Anmeldung muss mit dem Online-Anmeldeformular vorgenommen werden.

Anmeldefristen

Die Anmeldefristen der Bachelor- und Masterstudiengänge sind grundsätzlich verbindlich. Je nach Studiengang ist jedoch eine Anmeldung nach dem Anmeldeschluss auch noch möglich, ein Studienplatz kann jedoch nicht zugesichert werden. Bitte informieren Sie sich beim entsprechenden Studiengang, wenn Sie einen Anmeldeschluss verpasst haben.

Anmeldegebühr

Die Anmeldegebühr beträgt CHF 100.00. Bei Bezahlung via Einzahlungsschein / Papierrechnung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 erhoben.  Diese Rechnung ist innert 10 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Ihr Dossier wird erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Diese Gebühr ist in jedem Fall geschuldet, ein Erlass oder eine Rückerstattung, etwa im Fall einer Abmeldung oder Nichtteilnahme am Verfahren, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls die Anmeldegebühr nicht fristgerecht beglichen wird, betrachtet die BFH die Anmeldung als gegenstandslos und die Anmeldung wird nicht weiter bearbeitet.

Mehrfache Anmeldung

Für jeden Studiengang für den Sie sich anmelden, bezahlen Sie die Anmeldegebühr sowie, falls erforderlich, die Eignungsabklärungsgebühr.

Erforderliche Dokumente

Halten Sie entsprechend Ihrer Vorbildung folgende Dokumente in elektronischer Form (Unterlagen: PDF / Bildmaterial: JPG) bereit:

  • ID oder Pass*
  • Passfoto nach internationalen Passnormen*
  • Diplome und Abschlusszeugnisse (z.B. Berufs-/Fachmaturitätszeugnis mit Noten, gymnasiales Maturitätszeugnis, Abitur) 
  • Eidg. Fähigkeitsausweis mit Noten
  • Arbeits- und/oder Praktikumszeugnis
  • tabellarischer Lebenslauf

* zwingend erforderlich 

Je nach Studiengang und Vorbildung sind zusätzliche Dokumente zu übermitteln, zum Beispiel:

  • Mappe mit Arbeitsproben
  • Aufenthaltsbewilligung (ausländische Bewerber/innen)
  • etc.

Bei der Anmeldung zum Masterstudium muss der Abschluss der ersten Studienstufe (Bachelor oder gleichwertiger Abschluss) sowei das Transcript of Records übermittelt werden.

Fehlende Unterlagen zum Zeitpunkt der Anmeldung

Die Anmeldung kann auch abgesendet werden, wenn noch Unterlagen ausstehend sind. Dies muss jedoch unter Bemerkungen vermerkt werden und die Kopie des Original-Abschlussdiploms ist so schnell als möglich nachzureichen.

  • Wird die Maturität erst noch abgeschlossen, wird eine Schulbestätigung oder ein Semesterzeugnis benötigt.
  • Wird die Berufsbildung / Mittelschule erst noch abgeschlossen, wird ein Lehrvertrag oder ein Semesterzeugnis benötigt.

Sprachnachweise

Je nach Studiengang werden verschiedene Sprachnachweise gefordert. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Internetseite oder beim zuständigen Studiengangssekretariat.

Papierdossiers

Anmeldungen und nachzureichende Unterlagen in Papierform werden nicht akzeptiert. Jegliche Unterlagen sind elektronisch einzureichen.

Konsequenzen bei Nichteinreichen der Unterlagen

Werden fehlende Unterlagen nach Aufforderung und Erinnerung nicht eingereicht, betrachtet die Berner Fachhochschule die Anmeldung als gegenstandslos und die Anmeldung wird nicht weiter bearbeitet.

Allgemein

Wollen Sie Studienleistungen, die Sie an einer anderen Hochschule erworben haben, an das BFH-Studium anrechnen lassen? Dann melden Sie uns dies bei der Online-Anmeldung auf der Seite 3 (Vorbildung) und wählen Sie das Feld «Ja» unter «Leistungsanerkennung» an. Sie werden mit dem Immatrikulationsschreiben weitere Informationen hierzu erhalten.

Einstiege in höhere Semester

Möchten Sie aufgrund Ihrer Leistungsanerkennungen den Eintritt in ein höheres Semester prüfen lassen, dann vermerken Sie dies in den Bemerkungen auf Seite 9 im Online-Anmeldeformular.

Form und Fristen

Sollten Sie sich entscheiden, die getätigte Anmeldung zurückzuziehen, können Sie uns Ihren Entscheid per Mail mitteilen. Ein mündlicher Rückzug der Anmeldung wird nicht akzeptiert.

Abmeldefristen

Studienbeginn im Herbst: 31. Juli
Studienbeginn im Frühling: 31. Januar

Für Studierende der Hochschule der Künste Bern gelten folgende früheren Fristen: Herbstsemester 15. Juni / Frühlingssemester 15. Dezember.

Geht die Meldung fristgerecht ein, werden allfällig bereits fakturierte Semestergebühren storniert und gegebenenfalls zurückerstattet.

Gebühren

Allgemein

Informationen zu den Gebühren finden Sie auf der Seite «Über das Studium».

Anmeldegebühr

Die Anmeldegebühr beträgt CHF 100.00. Bei Bezahlung via Einzahlungsschein / Papierrechnung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 erhoben.  Diese Rechnung ist innert 10 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Ihr Dossier wird erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Diese Gebühr ist in jedem Fall geschuldet, ein Erlass oder Rückerstattung, etwa im Fall einer Abmeldung oder Nichtteilnahme am Verfahren, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls die Anmeldegebühr nicht fristgerecht beglichen wird, betrachtet die Berner Fachhochschule die Anmeldung als gegenstandslos und die Anmeldung wird nicht weiter bearbeitet.

Eignungsabklärungsgebühr

Die Eignungsabklärungsgebühr beträgt je nach Studiengang CHF 150.00 oder CHF 200.00 und ist vor der Eignungsprüfung zu begleichen. Die Zahlungsfrist beläuft sich auf 30 Tage. Wer die Gebühr nicht fristgerecht resp. nicht vor der Eignungsabklärung begleicht, kann nicht an der Eignungsabklärung teilnehmen. In Ausnahmefällen können ausländische Bewerbende der Hochschule der Künste Bern die Eignungsabklärungsgebühren vor Ort in bar begleichen.

Studien- und Semestergebühren

Die  Zahlungsfrist der Studien- und Semestergebühren beläuft sich auf 30 Tage. Die Studien- und Semestergebühren setzen sich wie folgt zusammen:

Studiengebühr (pro Semester)

CHF 750.–

Studiengebühr für Bildungsausländer/innen* (pro Semester)

CHF 950.–

Prüfungsgebühr (pro Semester)

CHF 80.–

Gebühr für soziale und kulturelle Einrichtungen sowie für Sport (pro Semester)             

CHF 24.–

Mitgliederbeitrag Verband Studierendenschaft der BFH (VSBFH) (pro Semester) 

CHF 15.–

* Als Bildungsausländer/innen gelten alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die zum Zeitpunkt des Erlangens des Hochschulzulassungsausweises ihren zivilrechtlichen Wohnsitz weder in der Schweiz noch im Fürstentum Liechtenstein hatten. Diese Regelung gilt ab Herbstsemester 2018/19.

Hinzukommt ein Pauschalbetrag für Material, der je nach Studiengang unterschiedlich hoch ausfallen können, sowie weitere Kosten für Lehrmittel, Fachliteratur, Verbrauchsmaterial, etc. Werden die Studien- und Semestergebühren nicht fristgerecht resp. gar nicht beglichen, kann dies zur Exmatrikulation und Betreibung führen.

Zahlungsmodalitäten

Ausser der Anmeldegebühr können die Gebühren leider nicht mit Kreditkarte oder über Western Union beglichen werden.

Auslandzahlungen

Es kann bis zu 2 Wochen dauern, bis eine Zahlung aus dem Ausland auf dem Konto der Berner Fachhochschule verbucht werden kann.

Mehrfache Anmeldung

Für jeden Studiengang für den Sie sich anmelden, bezahlen Sie die Anmeldegebühr sowie, falls erforderlich, die Eignungsabklärungsgebühr.

Allgemein

Auf educa.ch können die wichtigsten Informationen rund um das Stipendienwesen in der Schweiz abgerufen werden.

Stipendienstellen

Adressen zu Stipendienstellen inkl. Prognoserechner finden Sie unter folgenden Links:

Unterhaltskosten

Weitere Informationen dazu finden Sie zu den Unterhaltskosten finden sie auf der Webseite der Budgetberatung.

Allgemein

Die Angaben auf dem Formular dienen zur Ermittlung des Kantons, welcher für die Finanzierung Ihres Studiums im Rahmen der Fachhochschulvereinbarung zuständig ist. Das Ausfüllen des Personalienblatts zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons zu Beginn des Studiums ist für alle Studentinnen und Studenten obligatorisch. Das sorgfältige Ausfüllen des Formulars ist Voraussetzung.  Bei Fragen hilft Ihnen die StudAdmin gerne weiter.

Konsequenz

Wird das Personalienblatt nach erfolgter Erinnerung nicht fristgerecht eingereicht, behält sich die Berner Fachhochschule vor, CHF 50.00 Administrativ-Kosten in Rechnung zu stellen.  Wird das Formular auch nach zweiter Erinnerung nicht eingereicht, werden die effektiven Kosten des Studiums (CHF 10'000.00 - 15'000.00 pro Semester, je nach Studiengang) den Studierenden in Rechnung gestellt.

Studium

Studienbestätigung

Die Studienbestätigung kann frühstens ab dem rechtlichen Semesterbeginn (01.08/01.02) auf dem Studierendenportal heruntergeladen werden. Davor ist das Immatrikulationsschreiben als nachweis zu verwenden mit der Bemerkung, dass die effektive Studienbestätigung folgt.

Beurlaubung

Möchten Sie sich beurlauben lassen? Dann bitten wir Sie, sich mit dem entsprechenden Studiengang in Verbindung zu setzen.

Immatrikulation

Nach Erhalt des Immatrikulationsschreiben gelten Sie als offiziell an der Berner Fachhochschule immatrikuliert. Sind auf dem Schreiben Auflagen aufgeführt, gilt die Immatrikulation als provisorisch. Sobald die Auflagen erfüllt werden, gilt die Immatrikulation automatisch als definitiv.

Exmatrikulation

Die Exmatrikulation erfolgt auf eigenes Begehren oder von Amtes wegen auf Semesterende. Bei einer Exmatrikulation auf eigenes Begehren muss die Abmeldung bis am letzten Tag des jeweiligen Semesters schriftlich bei der zentralen Studierendenadministration eintreffen. Studierende, die sich nach diesem Termin abmelden, entrichten für das folgende Semester in der Regel die volle Studiengebühr. Über Ausnahmen entscheidet die Departementsleiterin oder der Departementsleiter. Für die Exmatrikulation von Amtes wegen bestehen verschiedene Gründe, welche im Statut der Berner Fachhochschule unter Art. 54 aufgeführt sind.

Studierendenvereinigung VSBFH

Der Verband der Studierendenschaft der Berner Fachhochschule (VSBFH) ist die offizielle Studierendenvertretung der an der Berner Fachhochschule BFH immatrikulierten Studentinnen und Studenten. Zusammen mit seinen Teilverbänden ermöglicht er es den Studierenden, sich an den Themen über Hochschule, Wissenschaft und deren gesellschaftlichen Grundlagen zu beteiligen.

Versicherungen

Die Studierenden der Berner Fachhochschule sind für den Abschluss ihrer Versicherungen (Kranken- und Unfallversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung) selber verantwortlich.

Studienführer der Berner Hochschulen

Im Studienführer der Berner Hochschulen finden Sie hilfreiche Informationen, Tipps und Orientierungshilfen sowie Downloads (PDFs) zu den wichtigen Studienphasen vom Studienbeginn bis zum Berufseinstieg.

Anmelde- & Studierendenportal

Online-Anmeldung

Auf dem Online-Anmeldeportal können Sie sich für die Bachelor- und Masterstudiengänge anmelden und nach der Anmeldung den weiteren Verlauf Ihrer Anmeldung verfolgen.

Passwort vergessen

Das Passwort bzw. der Benutzername kann, im Loginfenster für das Anmeldeformular der gewünschten Periode, erneut angefordert werden. Dazu wählen Sie den Link «Benutzername/Passwort vergessen» und geben Sie die E-Mail Adresse ein, welche Sie bei Ihrer erstmaligen Registrierung angegeben haben. Danach wird Ihnen eine automatisch generierte Nachricht mit den Benutzerangaben zugestellt.

Korrespondenzsprache

Bitte beachten Sie, dass Sie in der unter «Korrespondenzsprache» angegebenen Sprache für die allgemeine Korrespondenz angeschrieben werden.

Ich habe nach dem Abschluss meiner Anmeldung keine Bestätigungsmail erhalten

Anmeldeformulars unter «Allgemeine Bestimmungen/Anmeldung» die allgemeinen Bestimmungen akzeptiert haben und auf den Button «Anmeldung abschicken» klicken. Bei Fragen hilft Ihnen die StudAdmin gerne weiter.

Das gewünschte Anmeldefenster ist noch nicht aufgeschaltet

Die Anmeldefenster werden frühstens ein Jahr im Voraus aufgeschaltet. Warten Sie diesen Zeitpunkt ab oder wenden Sie sich an die StudAdmin, damit eine individuelle Lösung gefunden werden kann.

Meine Beilagen/Daten wurden nicht gespeichert

Grundsätzlich werden Ihre Beilagen/Daten erst gesichert, sobald Sie Ihre Eingaben mit dem Button «Speichern und weiter» bestätigen. Bei dem Beilagen wird danach der Dateipfad automatisch aus dem Feld gelöscht. Wenn die Beilage erfolgreich hochgeladen wurde, erscheint auf der rechten Seite neben «Browse/Durchsuchen» in grauer Schrift das Wort «Hochgeladen». Erscheint dies nicht, konnte die Beilage nicht hochgeladen werden. Achten Sie dabei auf die Dateigrösse und das Dateiformat.

Nachreichen von fehlenden Unterlagen

Wenn Sie aufgefordert werden, fehlende Unterlagen nachträglich hochzuladen, können Sie sich mit dem vorhandenen Kürzel und Passwort erneut einloggen und bei der bereits vorhandenen Anmeldung die Unterlagen hochladen. Sie brauchen dafür keine neue Anmeldung zu machen. Es kann sein, dass nach dem Hochladen der Unterlagen im Anmeldeformular auf Seite 6 Ihnen dies nicht angezeigt wird, sobald Sie jedoch «upload» drücken, wird die Datei  hochgeladen.

Weisser Bildschirm

Das passiert, wenn Sie den Seitenlink mit den Tastenkombinationen Ctrl+C  und Ctrl+V kopieren und in ein neues Fenster einfügen.

Allgemein

Vom Studierendenportal können Sie diverse Informationen, allgemeine Dokumente sowie die Studienbestätigung herunterladen. Zudem werden Neuigkeiten und Informationen über dieses Medium kommuniziert. Die Korrespondenzadresse kann selbstständig über dieses Portal mutiert werden.

Anwendungshandbuch

Das Anwenderhandbuch zum Studierendenportal ist unter dem Studierendenportal abgelegt und kann heruntergeladen werden.

Adressänderungen

Ihre Korrespondenzadresse können Sie über das Portal selbständig editieren und verwalten.

Studienbestätigung

Die Studienbestätigung können Sie frühstens ab dem rechtlichen Semesterbeginn (01.08/01.02) für den entsprechenden Zeitraum auf dem Studierendenportal herunterladen. Davor ist das Immatrikulationsschreiben als Nachweis zu verwenden mit der Bemerkung, dass die effektive Studienbestätigung folgt.

Online Moduleinschreibung

Wo nicht anders vorgesehen, werden die Studierenden durch die Departemente bzw. Fachbereiche auf die Module eingeschrieben. Studierende die sich selbst einschreiben müssen, werden vorgängig über das Vorgehen und das jeweilige Zeitfenster informiert. Bei Fragen steht Ihnen das zuständige Studiengangsskretariat gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Online-Moduleinschreibung finden Sie im Anwenderhandbuch zum Studierendenportal.