Studierende aus dem Ausland

Das Studienangebot der Berner Fachhochschule BFH steht Studieninteressierten aus der Schweiz wie aus dem Ausland offen. Der Unterricht findet in zahlreichen Studiengängen in Deutsch, Französisch oder Englisch statt.

Austauschsemester

Sie absolvieren ein Studium an einer ausländischen Hochschule und interessieren sich für ein Auslandsemester an der Berner Fachhochschule BFH? Studierende im Ausland können sich für ein oder zwei Gastsemester an der BFH bewerben.

Die BFH ist international vernetzt und pflegt enge Beziehungen zu ausländischen Partnerhochschulen innerhalb und ausserhalb Europas.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Programmen und Modulen finden Sie im International Student Guide.

Swiss-European Mobility Programme SEMP

Im europäischen Raum findet der Studierendenaustausch im Rahmen des EU-Programms für Bildung, Jugend und Sport Erasmus+ statt. Seit dem Hochschuljahr 2014/15 werden die benötigten Gelder im Rahmen des «Swiss-European Mobility Programme» SEMP von der Schweiz selbst zur Verfügung gestellt. Die Bedingungen für Austauschsemester bleiben gleich:

  • Zwischen Ihrer Heimathochschule und der BFH besteht ein SEMP-Abkommen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich beim International Relations Office ihrer Heimathochschule.
  • Vor Beginn des Auslandaufenthaltes haben Sie das zweite Semester abgeschlossen.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache(n) der Berner Fachhochschule.

Immatrikulation und Stipendien

Bei einem SEMP-Aufenthalt bleiben Sie an Ihrer Heiminstitution immatrikuliert. An der Berner Fachhochschule müssen Sie keine Studiengebühren entrichten. Während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz bezahlen Sie weiterhin die Studiengebühren Ihrer Heimhochschule.

Im Rahmen des Mobilitätsprogramms SEMP werden Stipendien gewährt. Diese betragen pauschal CHF 1‘900 oder CHF 2‘200 für ein Semester, je nach Herkunftsland der Heimhochschule.

Greener Mobility 

Studierende, die ihre Hin- und Rückreise mit dem Zug, Bus (oder Schiff) realisieren, erhalten eine zusätzliche finanzielle Unterstützung (Top Up) von 100 CHF pro Mobilität. 

Haben Sie sich schon entschieden und sind bereit für die Organisation Ihres Austauschs? Dann schauen Sie, ob Sie auch wirklich an alle Schritte gedacht haben:

Reguläres Studium

Sie interessieren sich, an der BFH Ihr Studium aufzunehmen? Eine neue Kultur und Sprache kennenzulernen ist eine einmalige Erfahrung. Die BFH bietet rund 70 Studiengänge in acht verschiedenen Departementen an. Informieren Sie sich über das Studienangebot und entscheiden Sie sich für die BFH.

Studienangebot und Studienorganisation

Informationen zum Studienangebot sowie Zusatzinformationen (Zulassung, Immatrikulation, usw.) rund um das reguläre Studium finden Sie unter der Rubrik Studium. Sie können nach diversen Kriterien suchen, unter anderem nach Unterrichtssprachen. Studierende mit ausländischen Ausweisen müssen für die Immatrikulation zu den üblichen Anmeldeformalitäten zusätzliche Unterlagen einreichen.

Studieren an der BFH

Aktuell

Praktikum

Erfahrungen in der Praxis sammeln, die Sprachkenntnisse verbessern und gleichzeitig eine andere Kultur kennenlernen: In einem Auslandpraktikum in der Schweiz können Sie all das unter einem Hut bringen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche einer geeigneten Stelle bei einem unserer lokalen Partnerbetrieben oder in unserer Institution. Hierzu melden Sie sich am besten direkt bei der Ansprechperson für Internationales des entsprechenden Interessengebiets.
International Offices der Departemente

Swiss-European Mobility Programme SEMP

Studierende einer Hochschule in einem Erasmus+-Programmland, welche über eine Erasmus-Hochschulcharta (ECHE) verfügt, haben die Möglichkeit, ein Praktikum im Rahmen des «Swiss-European Mobility Programme» SEMP zu absolvieren. Gefördert werden Praktika von zwei bis zwölf Monaten.

Immatrikulation und Stipendien

Bei einem SEMP-Praktikum bleiben Sie an Ihrer Heiminstitution immatrikuliert. An der Berner Fachhochschule müssen Sie keine Studiengebühren entrichten. Während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz bezahlen Sie weiterhin die Studiengebühren Ihrer Heimhochschule. Im Rahmen des Mobilitätsprogramms SEMP werden pro Monat Stipendien in der Höhe von CHF 440 gewährt.

Greener Mobility 

Studierende, die ihre Hin- und Rückreise mit dem Zug, Bus (oder Schiff) realisieren, erhalten eine zusätzliche finanzielle Unterstützung (Top Up) von 100 CHF pro Mobilität. 

Haben Sie sich schon entschieden und sind bereit für die Organisation Ihres Praktikumsaufenthalts? Dann schauen Sie, ob Sie auch wirklich an alle Schritte gedacht haben: 

Ein Austauschpraktikant und seine Erfahrungen an der BFH

Für Untertitel: Unter dem Video auf Settings klicken und die gewünschte Sprache (Deutsch, Französisch, Englisch) auswählen.

Leben in der Schweiz

Ein Gaststudium oder ein reguläres Studium im Ausland zu absolvieren, bringt viele Vorteile. Nicht zuletzt erhöht es die künftige Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt. Es erfordert jedoch auch eine gründliche Vorbereitung. Beginnen Sie damit frühzeitig.

Bevor Sie Ihren Studienaufenthalt in der Schweiz beginnen, müssen Sie diverse Vorkehrungen treffen, um optimal vorbereitet zu sein. Je nach Herkunftsland/Nationalität bestehen unterschiedliche Bedingungen.

Als erstes müssen Sie abklären, ob Sie für die Einreise in die Schweiz ein Visum benötigen. Dies hängt von Ihrem Wohnsitzland ab:

Studierende aus EU-/EFTA-Staaten

Sie benötigen lediglich ein gültiges heimatliches Reisedokument (Identitätskarte oder Reisepass).

Studierende aus Brunei, Japan, Malaysia, Neuseeland und Singapur

Sie sind von der Visumspflicht befreit. Vor oder nach Ihrer Ankunft in der Schweiz müssen Sie allerdings dieselben Unterlagen analog den visumpflichtigen Studierenden (siehe nachfolgendes Kapitel: Studierende aus Nicht-EU/EFTA-Ländern) für die Aufenthaltsbewilligung rechtzeitig (spätestens 14 Tage nach Ihrer Ankunft) der zuständigen Migrationsbehörde einreichen.

Studierende aus Nicht-EU/EFTA-Ländern (Aufenthalt von mehr als 90 Tagen)

Sind Sie Staatsangehöriger eines Nicht-EU/EFTA-Landes, dann gelten die Ausweis- und Visumsvorschriften. Sie müssen vor ihrer Einreise in die Schweiz ein nationales Visum Typ D bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung an Ihrem Wohnort beantragen. Bei einem Studienaufenthalt von mehr als 90 Tagen ist es untersagt, mit einem Schengenvisum Typ C (Tourismus, Besuch) in die Schweiz einzureisen.

Weitere Informationen

Ausländische Studierende müssen sich innert 14 Tagen nach ihrer Ankunft in der Schweiz und vor Studienbeginn bei der zuständigen Wohngemeinde in der Schweiz anmelden.

Austauschstudierende

Austauschstudierende die ihren Aufenthalt an der Berner Fachhochschule aufnehmen, müssen je nach Gemeinde folgende Unterlagen zur Anmeldung beilegen:   

  • Kopie eines gültigen Reisedokuments (Pass oder Identitätskarte)
  • Studienzulassungsbestätigung/Bestätigung Erasmus/SEMP-Programm
  • Europäische Krankenversicherungskarte EHIC (falls vorhanden) 
  • Kopie Eheschein (wenn verheiratet)
  • Finanznachweis (gilt NICHT für Erasmus/SEMP-Studierende)
  • Miet-/Untermietvertrag (nur für Studierende aus Nicht-EU/EFTA-Ländern obligatorisch)
  • Kopie Ermächtigung zur Visumserteilung (nur für Studierende aus visumspflichtigen Ländern)

Austauschstudierende in der Stadt Bern

Austauschstudierende die ihr Studium an der Berner Fachhochschule aufnehmen und während Ihrem Studienaufenthalt in der Stadt Bern wohnen werden, müssen die Anmeldungsunterlagen innert 14 Tagen auf postalischen Weg einreichen. Die aufgeführten Unterlagen auf dem Anmeldeformular müssen zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular an die folgende Adresse geschickt werden: 

Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei der Stadt Bern
Predigergasse 5
Postfach
3000 Bern 7

Regulär Studierende

Falls das komplette Studium an der Berner Fachhochschule aufgenommen wird, müssen je nach Gemeinde folgende Unterlagen zur Anmeldung mitgenommen werden:  

Anmeldung EU/EFTA-Staatsangehörige
 

  • Studienzulassungsbestätigung der Berner Fachhochschule
  • persönliches Gesuch
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (mind. CHF 1‘500.00 pro Monat)
  • gültiges, heimatliches Reisedokument (Pass- oder Identitätskartenkopie)
  • Europäische Krankenversicherungskarte EHIC (falls vorhanden)
  • Kopie des Mietvertrages, bei Untermiete benötigt es einen Untermietvertrag inkl. Kopie des Hauptmietvertrages (optional)
  • Kopie Familienbüchlein/Eheschein (wenn verheiratet/eingetragene Partnerschaft)
  • Für Studierende, die in der Stadt Bern wohnen: Link Stadt Bern (> Studierende Ausländerinnen und Ausländer > Als EU/EFTA-Staatsangehörige)

Anmeldung Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige (Drittstaat)

Da das Visumgesuch bereits durch die zuständige Migrationsbehörde geprüft wurde und Studierende im Besitz der Zusicherung oder Ermächtigung zur Visumerteilung sind, müssen sie nach erfolgter Einreise innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Wohngemeinde zur persönlichen Anmeldung vorsprechen, oder die vorgegebenen Unterlagen per Post einreichen. Es sind jeweils das gültige heimatliche Reisedokument mit dem eingeklebten Visum und die Dokumente, die für das Visum eingereicht wurden mitzubringen.

Gebühren

Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich. EU/EFTA-Studierende bezahlen ungefähr 100 CHF für die Anmelde- und Bewilligungsgebühr, Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige bezahlen ungefähr 270 CHF für die Ermächtigung zur Visumserteilung, Anmelde- und Bewilligungsgebühr sowie Erfassung der biometrischen Daten.

Wegzug ins Ausland

Beim Wegzug müssen sich alle Studierende, inklusive Austauschstudierende die in ihre Heimat zurückkehren, bei der Gemeinde abmelden. Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde in der Sie wohnen werden über die genauen Unterlagen, die eingereicht werden müssen. In der Stadt Bern können sich die Studierende frühestens ein Monat vor Abreise abmelden. Es ist keine persönliche Vorsprache nötig, das Formular kann per Email oder auf dem Postweg eingereicht werden.

Gemeindeadressen

Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde in der Sie wohnen werden über die genauen Unterlagen, die mitgebracht werden müssen und die jeweiligen Gebühren.

Falls Sie einen anderen Wohnort haben, wenden Sie sich an die Einwohnerdienste/Einwohnerkontrolle der betreffenden Gemeinde in der Schweiz.

Informieren Sie sich vor Ihrem Aufenthalt über die verschiedenen Versicherungen, die es in der Schweiz gibt. Insbesondere die Kranken- und Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. 

Krankheit/Unfall

Grundsätzlich untersteht jede Person, die sich in der Schweiz aufhält (Ausnahme: Touristen) und/oder erwerbstätig ist, der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz. Die Person ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Versicherungspflicht (ab Aufenthalt/ab Aufnahme der Erwerbstätigkeit in der Schweiz), bei einer schweizerischen Krankenkasse eine Grundversicherung nach KVG abzuschliessen, rückwirkend ab Versicherungspflicht in der Schweiz. Bei Personen, die sich zur Aus-/Weiterbildung in der Schweiz aufhalten, gelten je nach Situation besondere Bestimmungen.

Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung versichert gegenüber Dritten verursachte Personen- und Sachschäden. Wenn Schaden an fremden Personen oder Eigentum (z.B. an Wohnung oder Zimmer) verursacht wird, ist dieser durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Trotzdem empfehlen wir den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Diese kostet in der Schweiz zwischen CHF 100 und CHF 150 im Jahr.

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie in einen Rechtsstreit involviert sind, kann eine Rechtsschutzversicherung nützlich sein. Sie erhalten freien Zugang zu Rechtsauskünften und müssen die hohen Gerichts- und Anwaltskosten nicht selbst tragen.

Hausratsversicherung

Die Hausratsversicherung versichert Diebstahl, Raub und Schäden durch Feuer und Wasser von privaten Gegenständen im Haushalt. Überprüfen Sie die Deckung Ihrer Hausratsversicherung oder überlegen Sie sich, eine Versicherung in der Schweiz abzuschliessen.

Sozialversicherungen

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) sind ein wichtiger Teil der obligatorischen schweizerischen Sozialversicherung. Alle in der Schweiz wohnenden oder erwerbstätigen Personen sind versichert und müssen Beiträge bezahlen.

Weitere Informationen zu Sozialversicherungen finden Sie bei Ihrer HR-Ansprechperson oder auf:

An der Berner Fachhochschule wird in der Regel in Deutsch unterrichtet. In zahlreichen Studiengängen finden zudem Vorlesungen in Französisch und/oder Englisch statt. Ausreichende Kenntnisse in der Unterrichtssprache sind in jedem Fall Voraussetzung für die Zulassung und einen erfolgreichen Studienaufenthalt in der Schweiz.

Die Berner Fachhochschule bietet ihren internationalen Studierenden in Kooperation mit der Universität Bern Deutschkurse an. Die Fachstelle Deutsch als Fremdsprache (DaF) der Universität Bern führt diese Deutschkurse ab Niveau A1 durch. 

Für die Kursanmeldung an der DaF wird ein Einstufungstest verlangt.

Für Austauschstudierende ist auch der Integrationskurs kurz vor Semesterbeginn empfehlenswert. Die Kurskosten sind auf dem externen Link (DaF Kursangebot) ersichtlich. Für Erasmus/SEMP-Studierende übernimmt die BFH die Kurskosten. Interessierte Studierende müssen sich darüber frühzeitig beim International Office ihres Departements der BFH informieren.

Sprachkenntnisse

Deutsch und Französisch sind Unterrichtssprachen an der BFH, in einzelnen (Master-)Studiengängen auch Englisch. Informieren Sie sich auf den Seiten der einzelnen Studiengänge über die Unterrichtssprachen und Anforderungen.

Weitere Kurse

Die Berner Fachhochschule bietet vereinzelt weitere Kurse in Deutsch und anderen Sprachen an. Kontaktieren Sie das International Office ihres Departements an der BFH, um mehr über die BFH-Angebote oder auch um Tipps zu externen Angeboten zu erhalten.

Finanzierung

Erasmus/SEMP-Studierende können beim International Office ihres Departements an der BFH vor Beginn des Sprachkurses einen Beitrag an die Kurskosten beantragen. Bei Bewilligung des Antrags werden bis zu 80 % (max. 1500 CHF) der Kurskosten vergütet.

Die Standorte der Berner Fachhochschule BFH liegen im Herzen der Schweiz - im idyllischen Kanton Bern. Die BFH hat keinen eigentlichen Campuscharakter und verfügt nur teilweise über Studierendenunterkünfte. Studierende sind für Ihre Unterkunft selber verantwortlich.

Gebühren und Beiträge variieren teilweise pro Studiengang und Fachbereich.

Wie viel darf ich arbeiten?

Staatsangehörige EU/EFTA

Studierende können ab dem ersten Aufenthaltstag einen Nebenerwerb von bis zu 15 Stunden pro Woche ausüben. Der Nebenerwerb ist durch den Arbeitgeber den für die Ausweiserteilung zuständigen Behörden zu melden. Stellen Sie sicher, dass dies auch getan wird.
Die Arbeitszeit darf während des Studiensemesters 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Eine Vollzeitbeschäftigung während der Semesterferien ist ebenfalls möglich, sofern sie durch den Arbeitgeber gemeldet wird.

Staatsangehörige aus anderen Ländern

Studierende dürfen frühestens sechs Monaten nach Beginn der Ausbildung eine Nebenerwerbstätigkeit nachgehen, wenn:

  • die Studiengangsleitung bestätigt, dass diese Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung verantwortbar ist und den Ausbildungsabschluss nicht verzögert;
  • die wöchentliche Arbeitszeit ausserhalb der Ferien 15 Stunden nicht überschreitet;
  • das Gesuch eines Arbeitgebers nach Artikel 18 Buchstabe b des Ausländergesetztes vorliegt;
  • die Lohn- und Arbeitsbedingungen nach Artikel 22 des Ausländergesetzes eingehalten werden.

Der Arbeitgeber muss in jeden Fall vor Aufnahme der Tätigkeit ein Gesuch einreichen.

Welche Versicherungen sind bei einem Arbeitsverhältnis vorhanden?

Gehen Sie in der Schweiz einer Arbeit nach, so versichert Sie Ihr Arbeitgeber automatisch ausreichend für die berufliche Haftpflicht und Sie sind unfallversichert. Wenn im Arbeitsvertrag ein bestimmter Lohn vereinbart wird, versteht sich dieser als Bruttobetrag, von dem noch die Abgaben an Sozialversicherungen abgezogen werden. Diese Abzüge bestehen aus Beiträgen an:

  • die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzversicherung (EO)
  • die Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • die berufliche Vorsorge (BVG)
  • die Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung (BUV/NBUV)

Habe ich mich mit der Landessprache genügend auseinandergesetzt?

Kenntnisse der lokalen Landessprache sind immer wichtig! Falls Sie in einem deutschsprachigen Gebiet nach Arbeit suchen, lernen Sie zuerst Hochdeutsch, um eine gute Grundlage zu haben, das Schweizerdeutsch später zu verstehen. Je nach Arbeitsstelle genügt es, wenn Sie die jeweilige Sprache verstehen und ein wenig sprechen können. Für anspruchsvollere Arbeiten müssen Sie meist bessere Sprachkenntnisse besitzen. Informieren Sie sich bei Ihren potentiellen Arbeitgebern, welches Sprachniveau erwartet wird.

Welche Job-Vorstellungen habe ich?

Machen Sie sich Gedanken, was für Jobs Sie bereit sind, in der Schweiz anzunehmen. Suchen Sie nach einer Tätigkeit, die Ihrem Studiengang entspricht oder geht es Ihnen prinzipiell darum, Ihr Konto aufzustocken und sind bereit, auch andere Jobs anzunehmen? Die Arbeitssuche ist nicht immer einfach, vor allem wenn Sie nur für eine befristete Anstellung zur Verfügung stehen. Seien Sie deshalb flexibel, auch Arbeiten anzunehmen, die vielleicht nicht Ihren fachlichen und beruflichen Anforderungen entsprechen.

Entspricht meine Bewerbungsmappe dem Schweizer Standard?

Informieren Sie sich, wie man sich in der Schweiz bewirbt.

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