Beurlaubung
Studierende, die aus persönlichen Gründen ihr Studium unterbrechen wollen, füllen das Formular Beurlaubung aus und senden es unter Einhaltung der gültigen Fristen per E-Mail an die Studiengangsleitung resp. das Studiengangssekretariat.
Fristen
Beurlaubung für das Herbstsemester 31. Juli |
Beurlaubung für das Frühlingssemester 31. Januar |
Geht das Gesuch fristgerecht ein, werden allfällig bereits fakturierte Semestergebühren des Folgesemesters storniert und gegebenenfalls zurückerstattet. Es wird pro Semester die Beurlaubungsgebühr von CHF 100.- in Rechnung gestellt.
Das Gesuch wird durch das Departement beurteilt. Die Beurlaubung gilt jeweils für ein Semester und kann höchstens zweimal hintereinander, jedoch insgesamt nicht mehr als viermal bewilligt werden. Ausgenommen sind Beurlaubungen infolge Krankheit. Bei einem Unterbruch von mehreren Semestern müssen alle Semester bewilligt werden; alle Gesuche müssen fristgerecht eingehen.