Mobbing

Mobbing bezeichnet ein Verhalten, das Personen wiederholt systematisch und über einen längeren Zeitraum schikaniert, herabwürdigt und damit isoliert oder ausgrenzt.

Diese Seite bietet Betroffenen und Interessierten:

  • Informationen: Was ist Mobbing?
  • Erläuterungen: Was tun, wenn Sie von Mobbing betroffen sind? Was tun, wenn Sie Mobbing beobachtet haben?
  • Ressourcen: Ratgeber und Anlaufstellen

Mobbing wird bei uns nicht toleriert. Wir, insbesondere Personen mit Leitungsfunktion, übernehmen die Verantwortung für ein belätigungsfreies Klima. Als Grundlage dienen der Code of Conduct und das Reglement zum Schutz der persönlichen Integrität der BFH.

Von Mobbing betroffene Personen erhalten Beratung und Unterstützung. Personen, die andere mobben, werden zur Verantwortung gezogen.

Was ist Mobbing?

Mobbing bezeichnet ein Verhalten, das Personen wiederholt systematisch und über einen längeren Zeitraum schikaniert, herabwürdigt und damit isoliert oder ausgrenzt. Dies kann mit der Absicht erfolgen, sie aus ihrer Position oder aus dem Studium zu drängen.

Mobbing kann verschiedene Verhaltensweisen beinhalten, zum Beispiel:

  • gezielte Herabsetzung
  • Ausgrenzung
  • Informationsverweigerung
  • missbräuchliche Anschuldigungen
  • Diskreditierungen

Betroffen – was tun?

  1. Direkte Ansprache:

    • Wenn Sie das Gefühl haben, von Mobbing betroffen zu sein, sagen Sie Ihrem Gegenüber klar und deutlich, dass Sie ihr*sein Verhalten nicht akzeptieren.
    • Holen Sie sich im privaten und beruflichen Umfeld Rückhalt.
  2. Dokumentation:

    • Wenn Sie vermuten, gemobbt zu werden, empfehlen wir Ihnen ein Tagebuch zu führen und die Vorfälle festzuhalten: Wer hat wann was gemacht oder gesagt? Gab es einen Auslöser? Gibt es Zeug*innen oder Beweise?
    • Bewahren Sie Beweismittel auf.
  3. Vertrauliche Beratung und Unterstützung:

    • Lassen Sie sich bei Bedarf von den zuständigen Beratungsstellen vertraulich beraten.
  4. Interne Kontaktaufnahme via Linie oder Meldung an die Abklärungsstelle:

    • Wenn Sie möchten, dass wir etwas unternehmen, dann sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten, der für Sie zuständigen HR-Beratungsperson, mit Ihren Lehrenden, Studiengangsleiter*innen oder kontaktieren Sie die Abklärungsstelle der BFH.
    • Informationen zur internen Kontaktaufnahme via Linie oder zur Meldung an die Abklärungsstelle finden Sie auf der auf der Seite zum Schutz der persönlichen Integrität an der BFH.

Beobachter*in – was tun?

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie in Ihrem Umfeld Mobbing beobachten? Sie können die gemobbte Person mit folgenden Massnahmen unterstützen:

  • Sprechen Sie die betroffene Person auf die Vorfälle an.
  • Ermutigen Sie sie aktiv zu werden und sich gegen die Angriffe zu wehren.
  • Machen Sie Leitungspersonen auf die Belästigungen aufmerksam.
  • Wenn es zu einer Abklärung des Vorfalls kommt, stellen Sie sich als Zeug*in zu Verfügung.
  • Zeigen Sie Zivilcourage: Vermeiden Sie es bei schikanierenden Sprüchen und Witzen mitzulachen. Sagen Sie, dass Sie das nicht lustig finden.

Quelle: movis.ch/fachthemen/mobbing

Die Abklärungsstelle

Die Abklärungsstelle hat Handlungspflicht, sobald sie von einer Verletzung der persönlichen Integrität erfährt. Sie erreichen die Abklärungsstelle über personal.integrity@bfh.ch oder können direkt ein Mitglied der Abklärungsstelle kontaktieren.