Immatrikulation: Repräsentation von Vielfalt

Formulare mit Pflichtauswahl zwischen den beiden Optionen «weiblich» und «männlich» schliessen non-binäre Personen aus. Bei der Erfassung von geschlechterbezogenen Daten sollte klar ersichtlich sein, welche Information benötigt wird und zu welchem Zweck.

Elia freut sich auf das Studium zur Primarlehrperson an der pädagogischen Hochschule. Beim Ausfüllen des Anmeldeformulars bemerkt Elia sofort, dass nur die binären Geschlechter «männlich» oder «weiblich» wählbar sind. Welche Information genau benötigt wird (z.B. amtlicher Geschlechtseintrag oder gewünschte Anrede) und zu welchem Zweck, wird aus dem Formular nicht ersichtlich. Für Elia als nicht-binäre Person beginnt das Studium so schon mit einer enttäuschenden Erfahrung, so hatte sich dey die Hochschule doch bisher als Ort für Wachstum und Vielfalt vorgestellt. Dass nun aber Elias Geschlechtsidentität bereits bei der Anmeldung unsichtbar ist, stimmt Elia nachdenklich. Elia schreibt kurzerhand selbst eine neutrale Option dazu und bringt das Formular zur Post.

Wenige Tage später erhält Elia ein E-Mail von der Zulassungsstelle. Daraus erfährt Elia, dass zur Erfassung im Administrationssystem der amtliche Geschlechtseintrag benötigt wird. Weil die Anrede nicht separat erfasst wird, befürchtet Elia, dass dey alle Korrespondenz an die binäre Anrede entsprechend dem Geschlechtseintrag erhalten wird. Nach einem längeren Hin und Her per E-Mail wird Elia zu einem Gespräch eingeladen, um über deren Bedenken zu sprechen. Auch wenn die Hochschule noch am Anfang steht, scheinen die Vertretenden der Hochschule zu verstehen, dass die Situation nicht ideal ist. Elia wird von einer Person der Studierendenvertretung, die ebenfalls am Gespräch dabei war, darauf aufmerksam gemacht, dass sich eine Gruppe von LGBTIAQ+ Studierenden zusammenschliessen will. Die Gruppe will sich für solche Anliegen im Hochschulumfeld einsetzen. Bald soll ein erstes Treffen stattfinden, wofür sich Elia unbedingt anmelden will.

Rückansicht von Elia mit einem Stift in der Hand. Auf dem Tisch vor Elia liegt ein Formular. Darauf sind zwei Kästchen mit den Buchstaben «m» und «f» gedruckt. Elia malt ein weiteres Kästchen mit einem «x» dazu und hakt dieses ab. In einer Denkblase über Elias Kopf steht: «Ich passe wohl wieder nicht in eure Kästchen…» Bild vergrössern

Spezifische Informationen erfassen (Geschlechtseintrag):

Den amtlichen Geschlechtseintrag nur erfassen, wo diese Angabe für den Umgang mit Behörden unbedingt benötigt wird. Spezifisch kennzeichnen, wenn Angaben mit amtlichen Dokumenten übereinstimmen müssen und für welchen Zweck sie gebraucht werden. Angaben vertraulich behandeln und als personenbezogene Daten nur für Berechtigte zugänglich machen.

Anrede erfassen:

Bei der Erfassung der Anrede eine neutrale Option anbieten. Alle Hochschulangehörigen sollten ihre Anrede jederzeit unkompliziert im System anpassen können.

Korrekte Anrede verwenden:

Bei Korrespondenz (Anschreiben, Newsletter, etc.) auf die Verwendung von korrektem Namen und Anrede achten und Anpassungen berücksichtigen. Auf unnötige Geschlechtsangaben (z.B. in Diplomen) verzichten.

Feedback einholen:

Regelmässige Umfragen zu Prozessen durchführen, Kommentarfelder in Formularen hinzufügen und spontane Rückmeldungen aufnehmen. Feedback sammeln und an die zuständigen Stellen weiterleiten.

Feedback einarbeiten:

Feedback aus Umfragen, Kommentarfeldern und spontanen Rückmeldungen ernst nehmen und in die Gestaltung und Weiterentwicklung von Prozessen einbeziehen.

Interne Vertrauenspersonen:

Interne Vertrauenspersonen können als Erstkontakt mit Anliegen und Fragen angesprochen werden. Sie sollten im Umgang mit LGBTIAQ+ Personen geschult sein und unterliegen einer Schweigepflicht.

Externe Anlaufstellen:

Auf externe Informations- und Beratungsangebote von LGBTIAQ+-Organisationen und Dachverbänden (TGNS, InterAction, LOS, Pink Cross) hinweisen, an die sich LGBTIAQ+ Studierende bei Fragen, Anliegen oder bei Vorfällen wenden können.

  • Alle haben ein Interesse daran, in ihrer Identität anerkannt, respektvoll angesprochen und angemessen repräsentiert zu werden. 
  • Das innere Wissen, welches Geschlecht eine Person hat (Geschlechtsidentität), stimmt nicht bei jeder Person mit dem Geschlecht überein, welches ihr bei Geburt zugewiesen wurde. Manche Personen identifizieren sich nicht (ausschliesslich) als Frau oder Mann.
  • Die Geschlechtsidentität, bevorzugte Anrede und Pronomen einer Person können nicht eindeutig aus deren Name, Erscheinungsbild oder Angaben in amtlichen Dokumenten abgeleitet werden.
  • Jede Person entscheidet selbst, wer über die eigene Geschlechtsidentität Bescheid weiss bzw. wissen darf. 
  • Die Selbstbestimmung von Anrede, Name und Pronomen gehört zur persönlichen Integrität und ist zu respektieren. Die Angaben müssen nur im Umgang mit staatlichen Behörden mit den amtlichen Dokumenten übereinstimmen.
  • Jede Person mit der bevorzugten Anrede ansprechen, korrekte Namen und Pronomen verwenden. Andere ermutigen, dies ebenfalls zu tun.
  • Wenn die bevorzugte Anrede/Pronomen nicht bekannt sind, sich danach erkundigen oder neutrale Anrede verwenden und auf Pronomen verzichten. 
  • Andere auf die Verwendung der falschen Anrede/Pronomen sachlich hinweisen.
  • Das Wissen über die Geschlechtsidentität und/oder frühere Vornamen einer Person, sowie Angaben in amtlichen Dokumenten vertraulich behandeln und schützen.

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