Namensänderung als selbstbestimmter Prozess

Personen, die ihren Namen und/oder Anrede ändern möchten, sind dabei auf einfach zugängliche und verständliche Informationen, klare und funktionierende Abläufe angewiesen.

Luan ist entschlossen, seinen selbstgewählten Namen endlich auch im Hochschulumfeld zu verwenden. Er ist sich nicht sicher, wie er für diese Änderung vorgehen muss. Nach einer erfolglosen Recherche im Intranet wendet sich Luan an die Studierendenadministration. Daraufhin wird Luan informiert, dass er für seine Namensänderung ein Formular ausfüllen muss, welches ihm direkt zugeschickt wird. Wenig später wird Luan die Änderung bestätigt und er freut sich darüber, dass seine selbstgewählte Anrede und sein Name in der internen Kommunikation der Hochschule entsprechend verwendet werden. Bald stellt er aber fest, dass im Hochschulportal nach wie vor sein früherer weiblicher Vorname hinterlegt ist. Er kann dies weder selbstständig ändern noch liegt eine klare Handreichung vor, wie er dafür vorgehen kann.

Luan ärgert sich darüber, dass seine Namensänderung über die Studierendenadministration nicht für das gesamte Hochschulumfeld geltend gemacht wurde. Die Geschichte erreicht ihren Tiefpunkt, als Luan erfährt, dass sein neuer Name ohne die Änderung in den Basis-Daten auch nicht auf sein Diplom übertragen werden kann. Frustriert ruft er die zuständige Stelle nochmals an und ihm wird versichert, dass der Auftrag zur Namensänderung an alle involvierten Stellen weitergeleitet wurde. Nach einigen Tagen prüft Luan seine Angaben im Hochschulportal erneut und stellt nach wie vor keine Änderung fest. Er meldet sich direkt bei der IT. Sie wissen nichts von einem Auftrag für seine Namensänderung. Doch die Person am Telefon zeigt sich hilfsbereit und nimmt sich dem Änderungswunsch von Luan sofort an und führt den Prozess der Namensänderung durch. Diese unerwartete Unterstützung erinnert Luan daran, warum er diesen Schritt gewagt hatte: um ohne grosse Hürden in seiner Identität anerkannt zu werden.

Rückansicht von Luan, der vor dem Computer sitzt. Auf dem Bildschirm wird ein rotes Vorhängeschloss angezeigt. In einer Denkblase neben Luans Kopf steht: «Ist mein neuer Name zu kompliziert, oder wo liegt das Problem…?!» Bild vergrössern

Klare Prozesse und Zuständigkeiten:

Das Vorgehen und die Verantwortlichkeiten bei Änderungen von Namen und/oder Anrede klar festlegen. Alle betroffenen Stellen über den Prozess und ihre Zuständigkeiten informieren.

Einfach auffindbare und verständliche Informationen:

Alle relevanten Dokumente und Formulare zur Änderung von Namen und/oder Anrede verständlich gestalten, einfach auffindbar machen und die Kontaktadresse der zuständigen Stelle angeben.

Spezifische Informationen erfassen:

Den amtlichen Namen nur erfassen, wo diese Angabe für den Umgang mit Behörden unbedingt benötigt wird. Spezifisch kennzeichen, wenn Angaben mit amtlichen Dokumenten übereinstimmen müssen und für welchen Zweck sie gebraucht werden. Angaben vertraulich behandeln und als personenbezogene Daten nur für Berechtigte zugänglich machen.

Korrekte Anrede verwenden:

Bei Korrespondenz (Anschreiben, Newsletter, etc.) auf die Verwendung von korrektem Namen und Anrede achten und Anpassungen berücksichtigen. Auf unnötige Geschlechtsangaben (z.B. in Diplomen) verzichten.

Feedback einholen:

Regelmässige Umfragen zu Prozessen durchführen, Kommentarfelder in Formularen hinzufügen und spontane Rückmeldungen aufnehmen. Feedback sammeln und an die zuständigen Stellen weiterleiten.

Korrekte Anwendung der Anrede kontrollieren:

Korrespondenz (Anschreiben, Newsletter, etc.) auf die Verwendung von korrektem Namen und Anrede kontrollieren und auf Fehler hinweisen. Bei Bedarf Prozesse anpassen.

Feedback einarbeiten:

Feedback aus Umfragen, Kommentarfeldern und spontanen Rückmeldungen ernst nehmen und in die Gestaltung und Weiterentwicklung von Prozessen einbeziehen.

Nachträgliche Änderung von Dokumenten:

Nach einer Änderung von amtlichen Namen und/oder Geschlechtseintrag müssen wichtige Dokumente wie z.B. Diplome auf Wunsch neu ausgestellt werden. Aufwand und Kosten sollten sich für die Studierenden möglichst gering halten.

Interne Vertrauenspersonen:

Interne Vertrauenspersonen können als Erstkontakt mit Anliegen und Fragen angesprochen werden. Sie sollten im Umgang mit LGBTIAQ+ Personen geschult sein und unterliegen einer Schweigepflicht.

Externe Anlaufstellen:

Auf externe Informations- und Beratungsangebote von LGBTIAQ+-Organisationen und Dachverbänden (TGNS, InterAction, LOS, Pink Cross) hinweisen, an die sich LGBTIAQ+ Studierende bei Fragen, Anliegen oder bei Vorfällen wenden können.

  • Die Selbstbestimmung von Anrede, Name und Pronomen gehört zur persönlichen Integrität und ist zu respektieren. Die Angaben müssen nur im Umgang mit staatlichen Behörden mit den amtlichen Dokumenten übereinstimmen.
  • Die Geschlechtsidentität, bevorzugte Anrede und Pronomen einer Person können nicht eindeutig aus deren Name, Erscheinungsbild oder Angaben in amtlichen Dokumenten abgeleitet werden.
  • Jede Person mit der bevorzugten Anrede ansprechen, korrekte Namen und Pronomen verwenden. Andere ermutigen, dies ebenfalls zu tun.
  • Wenn die bevorzugte Anrede/Pronomen nicht bekannt sind, sich danach erkundigen oder neutrale Anrede verwenden und auf Pronomen verzichten.
  • Andere auf die Verwendung der falschen Anrede/Pronomen sachlich hinweisen.
  • Das Wissen über die Geschlechtsidentität und/oder frühere Vornamen einer Person, sowie Angaben in amtlichen Dokumenten vertraulich behandeln und schützen.

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