FAQ zu swisscovery
BFH swisscovery ist die Rechercheplattform der BFH-Hochschulbibliothek mit ihren Teilbibliotheken und der Sportmediathek EHSM in Magglingen. Die Suche kann mit einem Klick auf den Gesamtbestand aller teilnehmenden Bibliotheken (swisscovery) ausgeweitet werden.
Als Benutzer*in können Sie Ihre Bibliothekskarte(n) selbst zu Ihrem swisscovery-Konto hinzufügen oder löschen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Oder kontaktieren Sie direkt Ihre BFH Bibliothek:
Bibliothekssystem swisscovery
Was ist swisscovery?
swisscovery ist ein schweizweites Bibliothekssystem für den wissenschaftlichen Medienbestand. Die Rechercheplattform verzeichnet Bücher, Zeitschriften und Non-Book-Materialien sowie elektronische Artikel.
BFH swisscovery ist der Einstieg in swisscovery der Bibliotheken der Berner Fachhochschule. Die Sportmediathek EHSM in Magglingen hat einen eigenen Einstieg in swisscovery.
Betrieben wird swisscovery von der Swiss Library Service Platform (SLSP). Schweizweit sind fast 500 Bibliotheken angeschlossen.
Online-Kurzschulung Rechercheplattform swisscovery
swisscovery ist die nationale Rechercheplattform der wissenschaftlichen Bibliotheken in der Schweiz.
In unseren Kurzschulungen erfahren Sie...
- wie Sie swisscovery effizient nutzen
- wie Sie Bücher ausleihen und E-Books herunterladen können.
Schulungstermine
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Donnerstag, 26. September 2024, 12 Uhr (deutsch)
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Freitag, 18. Oktober 2024, 12 Uhr (französisch)
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Dienstag, 22. Oktober 2024, 16.30 Uhr (deutsch)
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Mittwoch, 13. November 2024, 12 Uhr (deutsch)
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Dienstag, 26. November, 2024, 12 Uhr (französisch)
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Dienstag, 10. Dezember 2024, 12 Uhr (deutsch)
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Donnerstag, 23. Januar 2025, 16.30 Uhr (deutsch)
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Montag, 27. Januar 2025, 12 Uhr (französisch)
Eckdaten Kurzschulung
- Dauer: 30 Minuten
- Anmeldung: nicht notwendig
- Die Kurzschulungen finden per MS Teams statt.
Informationen zu swisscovery finden Sie auf bfh.ch/slsp
Bei Fragen wenden Sie sich an bibliothek@bfh.ch
Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie eine Schulung an einem anderen Datum oder in Englisch wünschen.
Hinweis zum Datenschutz
Sie können an der Schulung, die virtuell über MS Teams erfolgt, über den obigen Link teilnehmen. Von Ihnen werden hierbei lediglich Ihre Einwahl- und Registrierungsdaten über MS Teams übertragen. Ton- und Bilddaten werden nur bearbeitet, sofern Sie dies in ihren Einstellungen (Mikrophon, Kamera) zulassen. Die Berner Fachhochschule speichert keine aus der Veranstaltung ersichtlichen Personendaten, insbesondere erfolgt keine Aufzeichnung. Im Übrigen hat die BFH mit MS Teams ein Programm gewählt, für das die Einhaltung der datenschutzrechtlich geforderten Standards zugesichert ist. Die Verantwortung für den Betrieb der Software liegt beim Anbieter. Einzelheiten zur Bearbeitung von Personendaten sind den Datenschutzhinweisen des Anbieters zu entnehmen. Mit der Teilnahme willigen Sie in die Bearbeitung Ihrer Personendaten ein.
Benutzungskonto
Registrieren Sie sich für swisscovery
Loggen Sie sich mit Ihrer SWITCH edu-ID ein und geben die Erlaubnis für die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an swisscovery bzw. die Swiss Library Service Platform (SLSP).
- Halten Sie Ihren bisherigen Bibliothekausweis bereit und erfassen Sie dessen Code. Auf der BFHcard ist der benötigte Code auf der Rückseite unter dem Strichcode zu finden.
- Falls Sie noch keine Bibliothekskarte (und auch keine BFHcard haben), bekommen Sie eine bei Ihrem nächsten Besuch in einer swisscovery-Bibliothek.
- Falls noch nicht vorhanden, kann beim Registrierungsprozess eine SWITCH edu-ID angelegt werden. BFH-Angehörige registrieren sich «ohne AAI».
- Hilfe zur Registrierung finden Sie auf der SLSP Webseite.
- Firmen und Institutionen schreiben sich über die spezielle SLSP-Registrierungsplattform für Institutionen ein.
Was passiert mit Ihren Daten?
SLSP importiert bei der Registrierung Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) aus Ihrem SWITCH edu-ID-Konto ins Suchportal swisscovery. Sie können Ihre Personendaten jederzeit in Ihrem SWITCH edu-ID-Konto ändern. Die Änderungen werden automatisch an swisscovery übermittelt. Bibliothekspezifische Daten wie Ausleihen, Bestellungen und Gebühren werden direkt in swisscovery erfasst.
Ihr Benutzungskonto können Sie jederzeit löschen, sofern keine offenen Transaktionen (Ausleihen oder Gebühren) vorhanden sind. Löschen Sie hierfür Ihr SWITCH edu-ID-Konto oder nehmen Sie mit SLSP Kontakt auf.
Transaktionsdaten werden regelmässig anonymisiert und Konten in swisscovery nach 10 Jahren Inaktivität gelöscht.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der SLSP-Webseite.
Verwalten Sie Ihre Bibliothekskarte
Als Benutzer*in können Sie Ihre Bibliothekskarte(n) selbst zu Ihrem swisscovery-Konto hinzufügen oder löschen.
Auf der BFHcard ist der benötigte Code auf der Rückseite unter dem Strichcode zu finden.
Stellen Sie Ihre bevorzugte Adresse (Zuhause oder Arbeit) ein
Über den gleichen Link, mit dem Sie Ihren Bibliotheksausweis verwalten, können Sie auch Ihre bevorzugte Adresse einstellen.
Scrollen Sie hinunter zu den Einstellungen und klicken Sie die gewünschte Adresse an. Damit Sie zwischen Zuhause oder Arbeit auswählen können, müssen beide Adressen in Ihrem edu-ID-Konto erfasst sein.
Können sich auch Firmen registrieren?
Firmen oder Institutionen sowie Bibliotheken können kein SWITCH edu-ID Konto erstellen.
Sie schreiben sich bitte über die spezielle SLSP-Registrierungsplattform für Institutionen ein.
Bei Unklarheiten konsultieren Sie bitte die FAQ für Institutionskonten.
Können sich auch Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz registrieren?
Auch Benutzende ohne Schweizer Postadresse können ein SWITCH edu-ID-Konto erstellen.
Beachten Sie, dass die SLSP-Bibliotheken Ihnen je nach Wohnort möglicherweise nur begrenzte Dienstleistungen anbieten.
Behalten Sie den Überblick über Ihre Ausleihen
Ihre Ausleihen können Sie in Ihrem swisscovery-Benutzungskonto sehen.
Öffnen Sie BFH swisscovery. Klicken Sie oben rechts auf "Anmelden" und danach wieder oben rechts auf Ihren Namen. Die Anzeige Ihrer Ausleihen und Bestellungen etc. ist nach den verschiedenen Zonen des swisscovery Netzwerks aufgeteilt. Die Optionen zum Auswählen finden Sie in der linken Spalte.
Sie sind umgezogen?
Sie sind verantwortlich dafür, Ihre persönlichen Daten in Ihrem SWITCH edu-ID Konto aktuell zu halten. Das Bibliothekspersonal kann das nicht für Sie tun.
Ausleihe + Kurier
Ausleihe
Für die Ausleihe von Medien ist lediglich ein kostenloser Bibliotheksausweis nötig (siehe Abschnitt zur Registrierung in swisscovery)
Standardmässig gelten für Bücher folgende Bedingungen:
- 100 Ausleihen
- 28 Tage Leihfrist
- 5 automatische Verlängerungen (falls das Buch nicht von einer anderen Person reserviert wurde)
Für andere Medienarten können andere Bedingungen gelten.
SLSP-Courier
Der SLSP-Courier vernetzt wissenschaftliche Bibliotheken aus der ganzen Schweiz. Der SLSP-Courier ermöglicht Ihnen, sich innerhalb von wenigen Tagen Bücher von einer Bibliothek in eine andere liefern zu lassen gegen eine Gebühr von CHF 8 pro bestelltes Dokument.
Die Bibliotheken der BFH, inkl. Sportmediathek in Magglingen, übernehmen diese Kosten für ihre Studierenden und Mitarbeitenden, falls der Abholort eine ihrer Bibliotheken ist.
Ob eine Bibliothek am SLSP-Courier teilnimmt, sehen Sie bei der Bestellung.
Kosten
Gebührenordnung
Die Benutzung der Bibliotheken vor Ort und die Ausleihe von Medien sind kostenlos.
Die Intervalle für die Mahnungen gelten für die Standardfristen von 28 resp. 14 Tagen. Für kürzere Leihfristen gelten kürzere Abstände.
Erinnerung oder Rückruf |
kostenlos; 1 Tag nach Ablauf der Leihfrist |
1. Mahnung |
CHF 5 pro Medium; Belastung am 7. Öffnungstag nach dem Rückruf |
2. Mahnung |
zusätzlich CHF 5 pro Medium; Belastung am 7. Öffnungstag nach der 1. Mahnung |
3. Mahnung |
zusätzlich CHF 10 pro Medium; Belastung am 7. Öffnungstag nach der 2. Mahnung |
Schadenersatz bei Verlust |
Kosten für die Ersatzbeschaffung zuzüglich CHF 30 Bearbeitungsgebühr; |
Schadenersatz bei Beschädigung |
Reparaturkosten nach Aufwand |
Inkasso- und Betreibungsspesen |
nach Aufwand |
Postversand |
CHF 12 pro Medium |
SLSP-Courier |
CHF 8 pro Medium (für BFH-Angehörige kostenlos, sofern der Abholort eine BFH-Bibliothek ist) |
Kopien (wenn angeboten) |
PDF per E-Mail (Schweiz): pro 20 Seiten: CHF 5 |
[Juli 2024]
Bezahlung am Bibliotheksschalter
Angefallene Gebühren können am Schalter in der Bibliothek per TWINT bezahlt werden.
Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten, ist die Bezahlung in der Bibliothek nicht mehr möglich.
Rechnungsstellung
Rechnungsstellung
Auf swisscovery bezogene gebührenpflichtige Leistungen und ggf. Mahngebühren werden Ihnen von der Swiss Library Service Platform (SLSP) in Rechnung gestellt. Monatlich werden die im vorletzten Monat angefallenen Kosten verrechnet. So erhalten Sie zum Beispiel im Mai die Rechnung mit den Gebühren vom März. Bei Unklarheiten konsultieren Sie die SLSP-Webseite.
In swisscovery können Sie die mit Ihrem Konto verknüpften Gebühren direkt einsehen unter: Mein Konto > Gebühren
Benutzungsbestimmungen BFH-Hochschulbibliothek
Benutzungsbestimmungen BFH-Hochschulbibliothek
1. Geltungsbereich
Die Benutzungsbestimmungen gelten für die folgenden Bibliotheken der Hochschulbibliothek der Berner Fachhochschule:
- Bibliothek Architektur, Holz und Bau Biel/Bienne
- Bibliothek AHB/TI Burgdorf
- Bibliothek Gesundheit
- Bibliothek HAFL
- Bibliothek Schweizerisches Literaturinstitut
- Bibliothek Soziale Arbeit
- Bibliothek Technik und Informatik Biel/Bienne
- Bibliothek Wirtschaft
- HKB Mediothek
- HKB Musikbibliothek
Die EHSM – Sportmediathek, Magglingen hat eigene Benutzungsbestimmungen.
Alle genannten Bibliotheken nehmen teil an der Swiss Library Service Platform SLSP und der von ihr betriebenen nationalen Rechercheplattform swisscovery.
2. Benutzungsberechtigung
Die BFH-Hochschulbibliothek dient der Informations- und Literaturversorgung der Mitarbeitenden und Studierenden der BFH. Darüber hinaus steht sie weiteren Interessierten offen. Die Benutzung ist mit Ausnahme von einzelnen Dienstleistungen kostenlos (siehe Abschnitt Gebührenordnung in FAQ zu swisscovery).
3. Registrierung
Mit der Registrierung akzeptiert die*der Benutzer*in die vorliegenden Benutzungsbestimmungen.
Für die Ausleihe von Medien und die Nutzung weiterer Dienstleistungen ist eine kostenlose Registrierung auf der Rechercheplattform swisscovery notwendig. Dazu erforderlich ist ein SWITCH edu-ID Konto, das, sofern noch nicht vorhanden, bei der Registrierung erstellt werden kann.
Die Benutzenden sind für die Richtigkeit und Aktualität der hinterlegten persönlichen Angaben selbst verantwortlich (siehe SLSP allgemeine Datenschutzerklärung). Adressänderungen müssen von den Bibliotheksbenutzenden in ihrem SWITCH edu-ID Konto vorgenommen werden. Mitarbeitende der Hochschulbibliothek können keine Änderungen der persönlichen Daten vornehmen.
Die*der Benutzer*in kann die im swisscovery-Konto bevorzugte Adresse (Zuhause oder Arbeit) selbst einstellen sowie Bibliotheksausweise hinzufügen oder entfernen: swisscovery - Verwaltung von Bibliothekskarten und Einstellungen.
Der für die Ausleihe vor Ort erforderliche Bibliotheksausweis ist persönlich und nicht übertragbar. Er kann in jeder swisscovery-Bibliothek bezogen werden. Studierende und Mitarbeitende der BFH benutzen ihre BFHcard als Bibliotheksausweis. Von anderen swisscovery-Bibliotheken ausgestellte Bibliothekskarten werden ebenfalls anerkannt.
Weitere Informationen: siehe Abschnitt Benutzungskonto in FAQ zu swisscovery.
4. Ausleihe
Die Bestände der Hochschulbibliothek sind in der Regel ausleihbar. Gewisse gekennzeichnete Bestände können nur vor Ort benutzt werden (Präsenzbestand). Für einzelne Medien oder Mediengruppen können besondere Ausleihbestimmungen gelten. Pro Benutzer*in können maximal 100 Medien ausgeliehen werden.
Die Dauer der Leihfrist beträgt in der Regel 28 Tage und wird bis zu fünf Mal um je 28 Tage automatisch verlängert, sofern die Medien zwischenzeitlich nicht reserviert sind. Die Frist ist im swisscovery-Benutzungskonto ersichtlich.
Nach Ablauf der maximal möglichen Leihfrist müssen die Medien zurückgebracht werden. Sie können nach Vorweisung am Ausleihschalter neu ausgeliehen werden, sofern keine Reservation vorliegt.
Dauern Abwesenheiten (Militärdienst, Ferien, Auslandsaufenthalt usw.) länger als die Leihfristen entliehener Medien, sind die Medien vor der Abwesenheit zurückzugeben.
5. Kurier- und Postversand
Über den SLSP-Kurier können Medien kostenpflichtig aus allen am SLSP-Kurier teilnehmenden Bibliotheken zur Abholung bestellt werden. Es gelten die Benutzungsbestimmungen der Lieferbibliotheken. Die Hochschulbibliothek übernimmt für die BFH-Angehörigen die Kuriergebühren, sofern der Abholort eine BFH-Bibliothek ist. Bereitgestellte Medien müssen innerhalb von 6 Öffnungstagen abgeholt werden. Nicht abgeholte Kurier-Medien werden zurückgeschickt. Die verrechneten Liefergebühren sind auch bei Nichtabholung zu bezahlen (siehe Abschnitt Ausleihe + Kurier in FAQ zu swisscovery).
Gegen eine Gebühr versenden die Bibliotheken Medien aus ihrem eigenen Bestand per Post (siehe Abschnitt Kosten in FAQ zu swisscovery).
6. Haftung
Ausgeliehene Medien sind sorgfältig zu behandeln, vor Beschädigung zu schützen und in unversehrtem und vollständigem Zustand wieder zurückzugeben. Als Beschädigungen gelten auch Notizen und Anstreichungen.
Die*der Benutzer*in haftet für Beschädigungen oder Verluste der ausgeliehenen Dokumente. Bestehende Schäden oder fehlende Beilagen (Datenträger, Karten, Stimmenmaterial usw.) sind umgehend zu melden, spätestens bei der Rückgabe.
Die Hochschulbibliothek stellt Reparatur- bzw. Ersatzkosten sowie Bearbeitungsgebühren in Rechnung für beschädigte oder verlorene Medien (siehe Abschnitt Gebührenordnung in FAQ zu swisscovery).
7. Kosten
Die Verantwortung für die Einhaltung der Leihfristen liegt bei den Benutzenden. Nicht erhaltene Benachrichtigungen werden nicht als Begründung für verspätete Rückgaben akzeptiert.
Nach Ablauf der Leihfrist wird eine kostenlose Erinnerung verschickt. Die darauffolgenden Mahnungen sind gebührenpflichtig.
Die 3. Mahnung zieht zusätzlich die Sperrung des swisscovery-Benutzungskontos nach sich. Erfolgt keine Rückgabe, wird das Medium als Verlust verbucht. Die Ersatzbeschaffung sowie eine Bearbeitungsgebühr gehen zu Lasten der verursachenden Person (siehe Abschnitt Gebührenordnung in FAQ zu swisscovery).
Mahngebühren können am Ausleihschalter per TWINT bezahlt werden, sofern noch keine Rechnung ausgestellt wurde.
8. Urheberrechtsfragen und Weiterverwendung von Medien
Die Nutzung von Bibliotheksmedien unterliegt den Bestimmungen des Schweizerischen Urheberrechts und dient somit ausschliesslich dem persönlichen Gebrauch der Benutzenden. Eine Weitergabe an Dritte sowie die kommerzielle Wiederverwertung sind nicht gestattet.
Kammermusiknoten und Noten für Soloinstrument mit (Klavier-)Begleitung dürfen unter folgenden Bedingungen an Drittpersonen abgegeben werden: Die ausleihende Person ist dafür verantwortlich, dass alle Stimmen und mögliche Beilagen komplett und in einwandfreiem Zustand (ohne Eintragungen) termingerecht zurückgegeben werden. Werden die Noten oder Teile davon zu spät oder verschrieben zurückgegeben, haftet die ausleihende Person und ihr werden die Gebühren verrechnet. Eine kommerzielle Wiederverwertung ist auch hier ausgeschlossen.
Die Abklärung der Urheberrechtslage ist Sache der Benutzenden. Im Fall einer Urheberrechtsverletzung lehnt die BFH jegliche Haftung ab.
9. Nutzung von Online-Ressourcen und Internet
Informationen zu den Zugangs- und Nutzungsbedingungen der Online-Ressourcen siehe FAQ zu Online-Ressourcen.
Die Publikumsstationen in den Bibliotheken der BFH dienen in erster Linie der Abfrage der Online-Angebote und der Recherche für wissenschaftliche, fachliche, berufliche oder Ausbildungszwecke.
Alle Benutzenden sind zudem angehalten, das Internet in rechtlich korrekter Weise zu nutzen. Hinsichtlich Haftung und Missbrauch sowie möglichen Folgen von Missbrauch wird auf die Richtlinien zum Umgang mit IT-Ressourcen an der Berner Fachhochschule verwiesen.
10. Verhalten in der Bibliothek
In den Bibliotheksräumlichkeiten haben sich die Benutzenden so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört werden, der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird und Bestände sowie Einrichtungen keinen Schaden nehmen.
Die Benutzenden sind verpflichtet, den Anordnungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung können Benutzende aus der Bibliothek gewiesen werden. Wiederholte oder schwerwiegende Verstösse gegen die Benutzungsbestimmungen können den Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung zur Folge haben.
[Januar 2022; aktualisiert Oktober 2022: Barzahlung von Mahngebühren nicht mehr möglich]