Über uns
Fragen des Alter(n)s betreffen jeden einzelnen Menschen und die Gesellschaft als Ganzes. Sie lassen sich nicht aus einer einzelnen Perspektive beantworten. Im Institut Alter kooperieren deshalb Expertinnen und Experten verschiedenster Fachrichtungen in Forschung, Weiterbildung und Dienstleistungen – kompetent, engagiert, zukunftsweisend.
Das Institut Alter wurde 2012 gegründet und bietet Forschung, Weiterbildung und Dienstleistungen in drei thematischen Schwerpunkten an. Seit 2022 wird es von den Departementen Soziale Arbeit und Gesundheit zu gleichen Teilen getragen. Es besteht aus einem engagierten, interdisziplinären Kernteam, das je nach Fragestellung durch Expertinnen und Experten aus anderen BFH-Organisationen ergänzt wird.
Leitung
Jonathan Bennett, Dr. phil., studierte Psychologie an der Universität Zürich (Lizentiat 1998, Promotion 2005). Seit 2009 arbeitet er an der Berner Fachhochschule, zunächst im ehemaligen Fachbereich Soziale Arbeit, danach als Dozent am Institut Alter. Dieses leitet er seit August 2016 - seit 2022 in Co-Leitung mit Karin Haas.
Karin Haas, Dr. rer. nat., studierte Ernährungswissenschaften an der Universität Wien (Magistra 2002, Promotion 2006). Seit 2007 arbeitet sie als Dozentin an der Berner Fachhochschule, Departement Gesundheit, Ernährung und Diätetik. Seit 2022 leitet sie das Institut Alter zusammen mit Jonathan Bennett.
Advisory Board
- Michael Kirschner (Leiter Alter, Stadt Bern)
- Cornelia Waser (Leiterin Programmentwicklung, Gesundheitsförderung Schweiz)
- Klaus Wegleitner (Leiter des Fachbereichs Public Care, Universität Graz)
- Christina Zweifel (Geschäftsführerin Curaviva)
Partnerschaften
Wir pflegen ein breites und aktives Expertennetzwerk von Hochschulen, Politik und Praxis im In- und Ausland. Eine besondere Bedeutung haben die langjährige Partnerschaft mit Pro Senectute, die Mitwirkung bei Gerontologie CH sowie die Kooperation mit Domicil Bern und Spitex Bern.
Mitarbeitende
Senevita-Förderpreis «Lebensgestaltung im Alter»
Hintergrund und Zweck
Studentinnen und Studenten (Bachelor, konsekutiver Master, CAS, DAS, MAS) aller Fachrichtungen, die sich in ihren Abschlussarbeiten an der Berner Fachhochschule (BFH) mit dem Thema Alter beschäftigen, können sich um den Förderpreis der Senevita Stiftung bewerben. Mit dem Preis soll das Interesse von Studierenden für dieses Thema geweckt und der Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis unterstützt werden. Die Sicht von jungen Menschen auf diesen Lebensabschnitt kann in vielen Bereichen des Lebens helfen, neue Wege zu finden und Brücken zwischen den Generationen zu schlagen.
Die Senevita Stiftung bezweckt, das Wohnen und Leben im Alter qualitativ zu verbessern und unterstützt Projekte im Zusammenhang mit Fragen des Alters, der Wohn- und Lebensformen im Alter und des Zusammenlebens der Generationen in der ganzen Schweiz. Gemeinsam mit dem Institut Alter der BFH gestaltet und organisiert sie den Wettbewerb. Der Preis wird für hervorragende, innovative Abschlussarbeiten aus Lehre oder Weiterbildung der letzten zwei Jahre vergeben; Altersfragen betreffen alle Lebensbereiche. Daher wird der Preis ausdrücklich für Abschlussarbeiten aus allen Departementen und Fachrichtungen der BFH ausgeschrieben, sowohl für fachspezifische als auch für interdisziplinäre Themen.
Wettbewerb und Teilnahme
Die Arbeiten dürfen zum Einsendeschluss nicht älter als 2 Jahre sein. Beurteilungskriterien sind Wissenschaftlichkeit, Innovation und insbesondere der Transfernutzen für die Praxis.
Preisverleihung
Als Preisgeld stehen insgesamt CHF 5‘000 zur Verfügung (in der Regel 1. Preis: CHF 3‘000, 2. Preis: CHF 1‘000, 3. Preis CHF 1‘000).
Die Preisverleihung findet im Rahmen eines Anlasses der Senevita Stiftung statt.
Bewerbung
Studentinnen und Studenten, welche Ihre Arbeiten zwischen 1. März 2023 und 28. Februar 2025 eingereicht haben resp. einreichen werden und eine Benotung von mindestens 5.0 bestätigt erhalten haben, können sich um den Preis bewerben.
Die Arbeiten sind ausschliesslich elektronisch mit dem hierfür vorgesehenen Formular einzureichen.
Einsendeschluss: 28. Februar 2025