AHV-Nummer als Personenidentifikator

In der Schweiz gibt es keinen universellen Personenidentifikator. Die Ergebnisse bestätigen die Vermutung, dass das Fehlen eines eindeutigen Personenidentifikators zu Risikosituationen führen kann.

Steckbrief

Ausgangslage

Aufzeigen der Gefahren und Risiken, welche sich aus der Nichtverwendung eines universellen Personenidentifikators ergeben. Aufzeigen der Regelungen in anderen Ländern, in welchen ein universeller Personenidenidentifikators verwendet wird.

Vorgehen

Gegenstand der Betrachtung sind Fälle innerhalb der öffentlichen Verwaltung, in denen ein eindeutiger Personenidentifikator verwendet oder nachgefragt wird. Beschrieben werden indessen ausschliesslich Fallbeispiele, in denen ein Informationsaustausch zwischen Behörden aufgrund eines gesetzlichen Auftrags erforderlich und aufgrund ausreichender gesetzlicher Grundlagen zulässig ist.

Ergebnisse

Die Ergebnisse bestätigen die Vermutung, dass das Fehlen eines eindeutigen Personenidentifikators zu Risikosituationen führen kann. Zudem wurde festgestellt, dass die Schweiz bereits über die nötige Infrastruktur für den Betrieb eines solchen Identifikators verfügt.

Ausblick

Es empfiehlt sich, die Identifikationsprobleme, die in zahlreichen Verwaltungsabläufen vorkommen, ganzheitlich zu lösen. Die Einführung der AHVN13 als Personenidentifikator wird, aufgrund fehlender echter Alternativen dringend empfohlen.