- CAS
Sozialhilferecht
Verbinden Sie Ihr praxisbezogenes sozialarbeiterisches Wissen mit den notwendigen juristischen Kenntnissen zum materiellen Sozialhilferecht.
Sämtliche Informationen zur Weiterbildung finden Sie auf der Webseite der Hochschule Luzern.
- Der CAS-Studiengang richtet sich an Sozialarbeitende und Fachpersonen, die als Rechtsanwendende im Sozialhilfeverfahren einbezogen sind.
- Sie setzen sich vertieft mit praxisrelevanten Fragen zum Sozialhilfeverfahren auseinander und verbinden dabei rechtliches mit sozialarbeiterischem Wissen.
- Sie können zentrale Herausforderungen der Verfahrensgestaltung erkennen und die grundlegenden Verfahrensschritte korrekt gestalten.
- Sie sind sich bewusst, welche wichtigen rechtsstaatlichen Aufgaben Sie wahrnehmen.
- Sie erhalten rechtlich relevantes Wissen zum materiellen Sozialhilferecht, der Subsidiarität und zu Schnittstellen mit anderen Rechtsbereichen (zum Beispiel Familienrecht).
- Der CAS Sozialhilferecht kann nur nach erfolgreichem Abschluss des Fachkurses Sozialhilfeverfahren besucht werden.
- Der CAS-Studiengang erfolgt in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern.
Steckbrief
- Titel/Abschluss Certificate of Advanced Studies (CAS)
- Dauer 21.5 Studientage
- Unterrichtstage Diverse Durchführungsdaten
- Anmeldefrist siehe Ausschreibung HSLU
- Anzahl ECTS 15 ECTS-Credits
- Kosten CHF 7'800
- Unterrichtssprache Deutsch
- Studienort Luzern
- Departement Soziale Arbeit
- Nächste Durchführung siehe Ausschreibung HSLU
Sämtliche Informationen zum CAS finden Sie auf der Webseite der Hochschule Luzern:
Zurzeit finden keine Infoveranstaltungen statt. Bei Fragen steht Ihnen die Studienleitung gerne zur Verfügung.