Inhalt + Aufbau
Portrait
Die Tätigkeit in einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) stellt hohe fachliche, methodische und menschliche Anforderungen. Der Studiengang vermittelt Ihnen rechtliche und methodische Kompetenzen für die praktische Tätigkeit in einer KESB, insbesondere in Bezug auf die Verfahrensleitung und die Sachverhaltsermittlung.
Der CAS setzt sich zusammen aus dem Fachkurs Verfahrensleitung in Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sowie einem zweiten Fachkurs im Bereich der Abklärung im Kindesschutz, der Abklärung im Erwachsenenschutz oder im Umgang mit hochstrittigen Elternkonflikten sowie mit einem weiteren Kursangebot. Somit können Sie sich spezifisch nach Ihren Interessen und Ihrem Arbeitsgebiet qualifizieren.
Ausbildungsziel
- Sie können Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren professionell gestützt auf juristisches und methodisches Fachwissen leiten.
- Sie instruieren Verfahren in Kenntnis des Ablaufs und der Herausforderungen in den verschiedenen Stadien.
- Sie sind in der Lage, die fachlich gebotenen Massnahmen im Rahmen der Abklärung zu eruieren und bei der KESB zu beantragen bzw. über deren Anordnung zu entscheiden.
- Sie verfügen über spezifische Handlungskompetenzen, insbesondere um die am Verfahren beteiligten Fachpersonen wirksam zu instruieren sowie das Kind und die betroffenen Erwachsenen am Verfahren angemessen zu beteiligen.
- Sie kennen verschiedene, spezifisch für die Abklärung und anspruchsvolle Situationen geeignete Gesprächsführungstechniken und können diese anwenden.
- Sie können Ihr Handeln und Ihre Entscheide fachlich begründen und gegenüber den betroffenen Personen angemessen kommunizieren.
- Sie können Ihr berufliches Handeln und Ihre Haltungen als Fachperson in Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren reflektieren.