Inhalt + Aufbau
Ausbildungsziel
Wir vermitteln Ihnen die wesentlichen Grundzüge des juristischen Umgangs mit denkmalpflegerischen Aufgaben.
Im Modul Denkmalrecht setzen Sie sich vertieft mit den denkmalpflegerischen Rechtsgrundlagen auseinander.
Dozent*innen: Walter Engeler, Dr. iur., dipl. Ing.
Das Modul
Heiliger Othmar - © Berner Münster-Stiftung
Wir vermitteln Ihnen die wesentlichen Grundzüge des juristischen Umgangs mit denkmalpflegerischen Aufgaben.
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz und die Denkmalpflege vom 1. Juli 1966 SR 451) sowie die dazu gehörende Verordnung.
Kurs in «Denkmalrecht»
Der Kurs richtet sich an Architekten, Kunsthistorikerinnen, Ingenieure und an alle Interessierten.
Der Besuch des Moduls unterliegt keiner Zulassungsbedingung.
Wenn Sie den gesamten MAS Denkmalpflege und Umnutzung absolvieren möchten, müssen Sie einen Hochschulabschluss (Fachhochschule, Universität oder ETH) oder Diplomabschluss in verwandten Themen vorweisen. In Ausnahmefällen ist eine Zulassung «sur dossier» möglich.
Das Weiterbildungsmodul umfasst insgesamt 40 Lektionen, die auf 5 Studientage aufgeteilt sind. Für die Vor- und Nachbearbeitung, die selbstständigen Übungen und die Hausarbeiten muss mit ca. 50 Stunden Selbststudium gerechnet werden.
Stets fünf aufeinanderfolgende Freitage von 9.00 – 16.30 (je 8 Lektionen)
Anmeldefrist ist 30 Tage vor Modulbeginn.
Die Studienplätze werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.
CHF 1’200.– inkl. Kursunterlagen
Nicht inbegriffen sind Verpflegungskosten, Kosten für Übernachtungen, Anreisekosten und Parkgebühren.
Der Studienleiter steht gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Das Bild des Heiligen Othmar wird mit freundlicher Genehmigung der Berner Münster-Stiftung verwendet.