Bezahlen wir bald alle Eintritt in den Wald?

21.03.2025 Oft nutzen wir den Wald, ohne darüber nachzudenken, dass dieser jemandem gehört und seine Pflege viel kostet. Heute am Internationalen Tags des Waldes mit dem Motto «Wälder und Ernährung» werfen wir einen Blick darauf, wie eine nachhaltige Waldnutzung finanziert werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hohe Kosten für Walderhaltung – Die Pflege von Waldwegen, Sicherheit und Infrastruktur verursacht hohe Kosten, die nicht mehr durch Holzverkäufe oder staatliche Zuschüsse gedeckt sind.
  • Neue Finanzierungsmodelle – Verschiedene Ansätze wie Gebühren für bestimmte Nutzungen, freiwillige Beiträge, Sponsoring, Pflichtabgaben und staatliche Unterstützung werden bereits erprobt.
  • ​​​​​​​Zukunftsperspektiven – Eine langfristige Lösung erfordert klare gesetzliche Rahmenbedingungen und partizipative Ansätze, um die Erholungsnutzung nachhaltig zu finanzieren.

Die Schweizer Wälder bieten Erholungssuchenden eine beeindruckende Vielfalt an Freizeitmöglichkeiten. Wanderwege, Picknickplätze und Waldspielgruppen nutzen die natürliche Umgebung, oft ohne darüber nachzudenken, wer für Pflege, Sicherheit und Unterhalt dieser Infrastrukturen sorgt. Wege müssen instand gehalten, gefährliche Bäume entfernt und Infrastrukturen wie Ruhebänke oder Feuerstellen unterhalten werden. Diese Arbeiten verursachen hohe Kosten, die bereits seit den 1980er-Jahren nicht mehr ausreichend durch Holzverkäufe oder staatliche Zuschüsse gedeckt sind. Die Folge: Viele Forstbetriebe machen in diesem Bereich Verluste. Dennoch gibt es bereits erfolgreiche Finanzierungsmodelle, die zeigen, wie Waldbesitzerinnen und -besitzer – darunter auch viele Gemeinden - Einnahmen generieren können.

Auch auf dem Maibummel gehört der Wald einfach dazu. Kaum jemand macht sich Gedanken darüber, wer dort für Sicherheit und Unterhalt sorgt. (Bild: Adobe Stock)
Auch auf dem Maibummel gehört der Wald einfach dazu. Kaum jemand macht sich Gedanken darüber, wer dort für Sicherheit und Unterhalt sorgt. (Bild: Adobe Stock)

Wald als «Gemeingut» – eine Herausforderung

Grundsätzlich dürfen Wälder in der Schweiz gemäss Zivilgesetzbuch Artikel 699 frei betreten werden. Dies führt dazu, dass Erholungsleistungen oft als «öffentliches Gut» betrachtet werden, für das niemand direkt zur Kasse gebeten wird. Gleichzeitig entstehen den Waldeigentümerinnen und -eigentümern hohe Kosten, um dieses Gut bereitzustellen. In Zukunft wird sich dieses Phänomen mit der wachsenden Bevölkerung und ihrem erhöhten Bedarf an Natur noch verstärken. Um dem entgegenzuwirken, besteht die Idee darin, die Anbieter und potenziellen Finanzierungsquellen besser zu identifizieren und gerechte Modelle zur Kostendeckung zu etablieren. «Neben innovativen Finanzierungsquellen braucht es einen gesetzlichen Rahmen für die Finanzierung der Erholungsleistungen – insbesondere in stadtnahen Waldbereichen», sagt die BFH-HAFL-Forscherin und Professorin für Wald- und Umweltpolitik, Jerylee Wilkes-Allemann.

Der Wald hat für viele Menschen eine wichtige Erholungsfunktion. Wie sich diese quantifizieren und damit finanzieren lässt, ist vielerorts noch offen. (Bild: Adobe Stock)
Der Wald hat für viele Menschen eine wichtige Erholungsfunktion. Wie sich diese quantifizieren und damit finanzieren lässt, ist vielerorts noch offen. (Bild: Adobe Stock)

Erfolgreiche Modelle der Finanzierung

Einige Kantone und Gemeinden haben bereits unterschiedliche Finanzierungsmodelle eingeführt, die sich bewährt haben:

  • Gebühren und Entgelte: Bestimmte Freizeitnutzungen, die über das gewöhnliche Zutrittsrecht hinausgehen, werden kostenpflichtig. So erhebt beispielsweise die Burgergemeinde Bern eine Gebühr für kommerzielle Veranstaltungen oder den Betrieb eines Seilparks im Wald.
  • Freiwillige Beiträge: Einige Gemeinden setzen auf Spendenmodelle. In Bern gibt es eine sogenannte Waldvignette, mit der Besucherinnen und Besucher freiwillig zur Finanzierung der Waldpflege beitragen können.
  • Sponsoring: Unternehmen engagieren sich in Form von finanzieller Unterstützung für bestimmte Projekte. In Baden gibt es Ökosponsoring-Programme, bei denen Firmen Patenschaften für den Erhalt des Waldes übernehmen.
  • Pflichtabgaben: Der Kanton Solothurn hat mit dem «Waldfünfliber» ein System geschaffen, bei dem jede Gemeinde pro Einwohnerin und Einwohner fünf Franken in einen Fonds einzahlt. Die Gelder werden dann an Waldbesitzerinnen und -besitzer zur Pflege öffentlich zugänglicher Wälder verteilt.

Partnerschaften mit der öffentlichen Hand: Im Kanton Freiburg erhalten Waldbesitzerinnen und -besitzer finanzielle Unterstützung für Freizeit- und Erholungsleistungen durch direkte Subventionen.

Wie geht es weiter?

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass eine Finanzierung der Erholungsfunktion des Waldes möglich ist – wenn klare Rahmenbedingungen geschaffen werden. Viele Forstbetriebe sehen Potenzial, ihre Einnahmen in diesem Bereich zu erhöhen, allerdings fehlen oft verbindliche Vereinbarungen. Eine offene Diskussion darüber, welche Modelle sich langfristig bewähren und wie sie breiter umgesetzt werden können, ist notwendig. So kann sichergestellt werden, dass der Schweizer Wald auch in Zukunft ein Ort der Erholung bleibt – ohne dass Waldeigentümer auf den Kosten sitzenbleiben. «Zudem braucht es partizipative Ansätze, beispielsweise für die Erfassung und das Monitoring der Qualität der Erholungsleistung», sagt Jerylee Wilkes-Allemann. Dies wird aktuell an der BFH-HAFL im Rahmen eines Forschungsprojekts untersucht.

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Fachgebiet: Agronomie + Wald