Innovations- und KMU-Förderung

15.12.2023 Für KMU und Start­ups ist der Einstieg in den öffentlichen Beschaffungsmarkt schwierig. Selten gewinnen kleine und junge Marktteilnehmer die grossen öffentli­chen Aufträge. Dies liegt daran, dass Ausschreibungen oft keinen Raum für Inno­vation lassen. Das ist schade, denn die öffentliche Hand könnte im Beschaffungswesen innovative Lösungen fördern und kleineren Playern neue Absatzmärkte erschliessen. Das revidierte Beschaffungsrecht hat dafür einige neue Instrumente zur Hand.

Unsere Empfehlungen an den öffentlichen Sektor

  1. Innovation von Beginn an mitdenken
    Innovationspotenziale sollen bereits bei der Bedarfsdefinition erkannt werden, damit eine geeignete Verfahrenswahl getroffen werden kann.
  2. Keine zu grossen Pakete schnüren
    Einstiegshürden für KMU und Start­ups gering halten, indem auch kleinere Aufträge ausgeschrieben werden (wenn dies sachlich geboten ist). Auch Rahmenverträge mit Mehrfachzuschlag können für KMU eine Chance sein.
  3. Bietergemeinschaften zulassen
    Bei Ausschreibungen dürfen gem. Art. 31 Bieter­gemeinschaften nur dann ausgeschlossen werden, wenn konkrete Gründe dagegensprechen. So können sich die «Grossen» mit den «Kleinen» zusammentun und Synergien nutzen.

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