Nachhaltigkeit in der Beschaffung

15.12.2023 Die Revision des Vergaberechts von 2021 markiert einen «Paradigmenwechsel», indem die Nachhaltigkeit in ihren drei Dimensionen (ökonomisch, ökologisch, sozial) explizit als Ziel definiert wird. Neue Vergabeinstrumente wie die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten, Normen, Standards und Zertifizierungen erleichtern die Umsetzung dieses Ziels.

Unsere Empfehlungen für den öffentlichen Sektor

  1. Beschaffungsstrategie aufbauen
    Beschaffungsverantwortliche sollen über die Möglichkeiten nachhaltiger Beschaffung Bescheid wissen und dazu ermutigt werden, Quali­tätsaspekte zu fordern und zu bewerten.
  2. Neue Vergabeinstrumente richtig nutzen
    Die mit der Revision neu eingeführten Ver­gabeinstrumente (z. B. Dialog, Rahmenvertrag, Lebenszyklusrechnung, Standards / Zertifikate) erleichtern die nachhaltige Beschaffung.
  3. Förderung von nachhaltiger Beschaffung durch Innovationsanreize
    Die Ausschreibungsunterlagen sollten so formu­liert sein, dass sie Raum für innovative Ansätze lassen. Sie sollten klare Anforderungen an die Nachhaltigkeit stellen, den Anbietern aber auch Spielraum für innovative Lösungen lassen, die diese Anforderungen erfüllen.

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