Urheberrecht bei Künstlicher Intelligenz
Die Umsetzung urheberrechtlicher Vorschriften bei der Nutzung von KI-Modellen wirft Fragen auf. Es geht dabei einerseits um die Trainingsdaten, andererseits um durch KI produzierte Werke.
Unsere Empfehlungen für den öffentlichen Sektor
- Informiertes Sammeln der Trainingsdaten
Eine urheberrechtlich konforme Nutzung von KI-Modellen erfordert ein bewusstes und
informiertes Sammeln von Trainingsdaten. Dies beinhaltet primär die Abklärung, ob es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handeln könnte (als erster Ansatzpunkt dient hier die beispielhafte Aufzählung in Art. 2 Abs. 2 URG). - Informierte Verwendung der Trainingsdaten
Es sollte im Vorfeld geprüft werden, wie die Trainingsdaten genutzt werden sollen.
Daraus lässt sich ableiten, ob eine Verwendung urheberrechtlich relevant sein könnte. - Einfluss der Nutzenden auf die KI-Modelle eruieren
Um den Urheberschutz zu beurteilen, ist es essenziell zu wissen, inwieweit Nutzende
das Ergebnis des KI-Modells beeinflussen oder verändern können.