Ergänzungsleistungen werden zusätzlich zu bestimmten Leistungen der AHV oder IV ausgerichtet und garantieren im Prinzip bedarfsbezogen das ergänzungsleistungsrechtliche Existenzminimum. Dazu gehören auch Sonderleistungen wie bestimmte Krankheits- und Behinderungskosten. In der Praxis spielt dabei eine komplexe, zum Teil mit Pauschalen versehene Bedarfsrechnung eine wesentliche Rolle.
Besonders strittig sind in der Praxis oft Fragen der anrechenbaren Selbstversorgung. Dabei geht es um Möglichkeiten und Grenzen des Einkommenserwerbs des Ansprechers oder um Unterhaltspflichten von Angehörigen.
Weitere Fragen stellen sich im Bereich des anrechenbaren Vermögens, insbesondere auch bei sogenannten Verzichtseinkommen und -vermögen wie bei vorgängigen Schenkungen und neuerdings auch bei übermässigem Verbrauch.
Der Kurs vermittelt als Reminder die wesentlichen Grundlagen zu Anspruchsvoraussetzungen, Bedarfsberechnung und Leistungsarten für die Ergänzungsleistungen (IVG, AHVG, ELG, ELV).
Weiter werden an Praxisfällen und Gerichtsentscheiden wichtige Fragen vertieft und Wissen für den Transfer in die Praxis der Teilnehmenden genutzt. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, Fragen und Fälle zum Thema vorgängig einzureichen.