Leistungsbezugsverläufe ALV-Beziehende
Ausgehend vom vorgehenden Pilotprojekt werden Verlaufe und Risikoprofile von neuen Arbeitlosentaggeldbeziehenden untersucht. Es werden verlaufstypen festgelegt, wobei v.a. Mehrfachbezüge und anschliessende Sozialhilfebezüge interessieren.
Fiche signalétique
- Département responsable Travail Social
- Institut(s) Institut de sécurité sociale et de politiques sociales
- Organisation d'encouragement Schweizerische Eidgenossenschaft (Bundesverwaltung)
- Durée 15.12.2011 - 01.02.2014
- Responsable du projet Prof. Dr. Robert Fluder
- Direction du projet Prof. Dr. Robert Fluder
-
Équipe du projet
Prof. Dr. Tobias Fritschi
Prof. Renate Salzgeber Welti
Pascale Zürcher - Mots-clés Arbeitslosigkeit, Arbeitslosenversicherung, Zeitliche Verläufe, Sozialhilfe, Sozialpolitik
Situation
Charakterisierung von Bezugsverläufen von Personen, die 2005 Arbeitslosentaggelder bezogen haben. Neben der ALV werden auch die Bezugsperioden der Sozialhilfe einbezogen.
Approche
Ausgehend von den Ergebnissen der Piloterhebung wie sich die Verteilung auf die Verlauftypen verändert (insbesondere jender mit Sozialhilfe) wenn die Beobachtungsperiode verlängert wird. Neu stehen Daten für die Periode 2005 bis 2010 zur Verfügung, damit kann die Beobachtungszeit von drei Jahren der Pilotuntersuchung auf 6 Jahre verlängert werden. Die Typologie wird überprüft und angepasst.
Résultat
85.8% aller neuen ALE-Beziehenden bezogen während der sechsjährigen Beobachtungszeit ausschliesslich ALE (knapp die Hälfte davon weniger als ein Jahr). 14.2% erhielten zusätzlich Sozialhilfe. Als Risikofaktoren für einen Langen und komplexen Verlauf mit mehreren Leistungen und einem langen Leistungsbezug haben sich die Familiensituation, nationale Herkunft, das fehlen einer obligatorischen Ausbildung, sowie das Alter erwiesen.
Perspectives
Ein Nachfolgestudie mit zusätzlichen Daten zur Erwerbssituation soll die Faktoren für eine nachhaltige berufliche Integration bzw. für einen permanenten Ausschluss vom Arbeitsmarkt für eine längere Beobachtungsperiode (9 Jahre).