Schadenminderungspflicht in der IV
Die BFH untersucht die Wirkungen und Anwendung der Auflagen zur Schadenminderungsfpflicht in der IV.
Factsheet
- Lead school School of Social Work
- Institute(s) Institute for Social Security and Social Policy
- Funding organisation Others
- Duration 01.09.2018 - 31.03.2020
- Project management Prof. Dr. Tobias Fritschi
- Head of project Prof. Dr. Tobias Fritschi
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Project staff
Prof. Dr. Tobias Fritschi
Larissa Luchsinger
Prof. Dr. Pascal Coullery
Prof. Dr. Peter Neuenschwander - Partner Büro Vatter AG
- Keywords Invalidenversicherung, Registerdaten, Dossierdaten, Arbeitsintegration
Situation
Das BSV möchte in Erfahrung bringen, in welchem Umfang und bei welchen Zielgruppen die IV-Stellen das Instrument der Auflage zur Schadenminderung anwenden und welche Wirkungen davon ausgehen.
Course of action
Das schweizerische Sozialversicherungsrecht verpflichtet die versicherte Person, alles ihr zumutbare zu unternehmen, um die Dauer und das Ausmass einer Arbeitsunfähigkeit zu verringern. Dieser Grundsatz der Schadenminderungspflicht konkretisiert sich unter anderem darin, dass die IV-Stelle bei der Zusprache einer Leistung der versicherten Person zusätzliche Auflagen machen kann.