- Tagung
Kindesvertretung in der Praxis. Berner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz
An der Tagung diskutieren wir vertieft die Rolle und Umsetzung der Kindesvertretung sowie die Zusammenarbeit der Fachpersonen. Gestützt auf neue Forschungen liegt ein besonderer Fokus auf der Arbeit mit dem Kind.
19.03.2025, 9.15–16.15 Uhr – BFH, Soziale Arbeit, Hallerstrasse 10, 3012 Bern
Nach zehn Jahren Erfahrung mit Kindesvertretungen nach Art. 314abis ZGB werden diese noch immer unterschiedlich eingesetzt. In der Praxis bleiben verschiedene Fragen ungeklärt: zur Umsetzung, zum Rollenverständnis, zur Zusammenarbeit mit und zur Abgrenzung gegenüber anderen Akteur*innen.
An der Tagung werden neuste Forschungserkenntnisse zu Kindesvertretungen präsentiert und Erfahrungen aus der Perspektive verschiedener Fachpersonen ausgetauscht. Ein besonderer Fokus liegt auf der Arbeit mit dem Kind und der Frage, wie dieses im Prozess der Willensbildung unterstützt werden kann.
Steckbrief
-
Startdatum
19.03.2025, 9.15–16.15 Uhr
In Kalender eintragen - Ort BFH, Soziale Arbeit, Hallerstrasse 10, 3012 Bern
- Anmeldefrist 15. Februar 2025
- Kosten CHF 390.-; Studierende: CHF 100.-
Programm
Uhrzeit | Programmpunkt |
---|---|
9.15 Uhr | Empfang der Tagungsteilnehmenden |
9.45 Uhr | Begrüssung (Jacqueline Fehr, Regierungsrätin Kanton Zürich und Vorstandsmitglied KOKES, Videobotschaft) |
10.00 Uhr | 10 Jahre Praxis und Erfahrungen der KESB im Kanton Zürich mit Kindesvertretungen (Karin Fischer) |
10.45 Uhr | Willensbildung mit dem Kind (Christophe Herzig) |
11.30 Uhr | Austausch mit den Referent*innen |
11.45 Uhr | Stehlunch |
13.00 Uhr | Workshops - Runde 1 a) Vertiefung Arbeit mit Kind und schriftliche Stellungnahmen zuhanden der KESB (Christophe Herzig und Susanne Meier) b) Rollenklärung und Zusammenarbeit im Zusammenspiel von Beistandsperson, Kindesvertretung und KESB (Regina Jenzer und Andrea Hauri) c) Praxis der KESB – Einsetzung und Verfahrensfragen (Claudio Domenig und Katja Kobel-Furrer) |
14.00 Uhr | Pause |
14.20 Uhr | Workshops - Runde 2 (Auswahl wie in Runde 1) |
15.30 Uhr | Wie nehmen Jugendliche die Kindesvertretung wahr und welche Bedeutung hat sie für das Verfahren? – Einblicke in die Forschung (Regina Jenzer) |
16.00 Uhr | Schlusswort |
16.15 Uhr | Ende der Tagung |
Inhalt
- Praxis und Erfahrungen der KESB im Kanton Zürich mit Kindesvertretungen
- Zusammenarbeit, Rollen und Stolpersteine bei Kindesvertretungen in der Praxis – Forschungsergebnisse und Empfehlungen
- Arbeit mit dem Kind bei Kindesvertretungen - Unterstützung bei der Willensbildung
- Erkenntnisse aus der Forschung
Zielpublikum
- KESB-Behördenmitglieder, Richter*innen am Zivilgericht
- Mitarbeitende der KESB und Zivilgerichte
- Kindesvertreter*innen
- Berufsbeistandspersonen
- Abklärende im Auftrag der KESB
- Gutachter*innen
- Weitere interessierte Fachpersonen
Ziele
Sie
- kennen Rollen, Aufgaben und mögliche Überschneidungen von Rollen bei Kindesschutzverfahren mit Kindesvertretungen,
- verfügen über Kenntnisse zu förderlichen Faktoren für die Zusammenarbeit zwischen den Fachpersonen im KESB-Verfahren,
- kennen Erfahrungen mit Kindesvertretungen von unterschiedlichen Fachpersonen,
- wissen, wie Kinder im Willensbildungsprozess unterstützt werden können und
- kennen wissenschaftliche Erkenntnisse zur Kindesvertretung in der Schweiz.
Referierende
- Claudio Domenig, Prof. FH, Dr. iur., Mediator SDM, Dozent Berner Fachhochschule BFH
- Karin Fischer, Dr. iur., Präsidentin Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Bezirke Winterthur und Andelfingen
- Andrea Hauri, Prof. FH, Dr. Sozialarbeiterin, Dozentin Berner Fachhochschule BFH
- Christophe Herzig, Dr. iur., Rechtsanwalt, zert. Kinderanwalt, Leitung Institut für Kindes- und Opfervertretung, Co-Präsident Kinderanwaltschaft Schweiz
- Regina Jenzer, Sozialarbeiterin MSc, Dozentin an der Berner Fachhochschule BFH
- Katja Kobel-Furrer, Rechtsanwältin, Behördenmitglied KESB Bern
- Susanne Meier, Advokatin, zert. Kinderanwältin