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Kommunale Alterspolitik – eine Chance für alle
06.05.2021 Altersfreundliche Gemeinden und Regionen bieten Chancen für alle, weil sich ältere Menschen einbringen können, Unterstützung finden und auch Bedürfnisse jüngerer Menschen abgedeckt werden. Eine gelingende kommunale Alterspolitik entfaltet Wirkung, wenn sie als Querschnittaufgabe verstanden wird und in Bezug zu allen Gemeindeaufgaben steht. Die Berner Fachhochschule BFH bietet Personen, die sich auf kommunaler oder regionaler Ebene mit Alterspolitik befassen, hierzu ein massgeschneidertes Angebot an.
Die Vorzüge einer altersfreundlichen Gemeinde
Das Ziel von Alterspolitik ist es, altersfreundliche Gemeinden und Regionen zu schaffen. Menschen jeden Alters können nach ihren Möglichkeiten an kommunalen Aktivitäten teilnehmen, älteren Menschen wird es erleichtert, mit anderen im Kontakt zu treten und sich gesund und aktiv durchs Leben zu bewegen. Altersfreundliche Gemeinden verfügen auch über ein bedarfs- und bedürfnisorientiertes Angebot zur Unterstützung von Personen, die auf Betreuung und Pflege angewiesen sind.
Von altersfreundlichen Gemeinden profitiert die ganze Gesellschaft. Die ältere Bevölkerung, weil sie sich in einer respektvollen Umgebung bis ins hohe Alter als vollwertiges Gemeindemitglied wahrnimmt, aber auch Gemeinden und Regionen, weil ihre ältere Bevölkerung zum Gemeinwesen beiträgt und sich ihre gute Gesundheit kostendämpfend auswirkt. Altersfreundliche Rahmenbedingungen kommen auch anderen Bevölkerungsgruppen zu Gute, etwa Familien mit Kindern oder Menschen mit Behinderungen. Die Investition in eine bewusste Alterspolitik zahlt sich letztlich für alle Generationen aus.
Alterspolitik als Querschnittaufgabe
Eine zukunftsgerichtete Alterspolitik ist in Zeiten einer älter werdenden Gesellschaft unverzichtbar. Vorausschauende Gemeinden erheben regelmässig Bedarfe und Bedürfnisse der älteren Bevölkerung und analysieren, wie sich die Demografie der Gemeindebevölkerung entwickelt. Daraus leiten sie Massnahmen ab, um die verfügbaren Mittel zielgerichtet einzusetzen. Zudem beziehen sie die Aufgabenteilung zwischen Gemeinde, Kanton und Region mit ein.
Betrachtet man die vielfältigen Aufgaben einer Gemeinde oder Region, die von der Wasserversorgung über die Orts- und Verkehrsplanung bis hin zum Betreiben von Schulen reichen, so wird deutlich, dass die Alterspolitik darin oft nur einen kleinen Bereich darstellt. Dieser wird zu häufig gesondert statt in Verbindung mit den anderen Gemeindeaufgaben betrachtet. Alterspolitik ist jedoch eine Querschnittaufgabe. Es geht darum, das Thema Alter stets miteinzubeziehen, sei es im Bereich öffentliche Räume, Mobilität, Wohnen, soziale Integration, Gesundheitsangebote, Erwerbs- und Freiwilligenarbeit oder Kommunikation. Die Aufgabe der Gemeinde ist es zu gewährleisten, dass alle professionellen und ehrenamtlichen Akteur*innen gut zusammenarbeiten können.
Ein flexibles und massgeschneidertes Angebot
Das Modell Alterspolitik der Berner Fachhochschule basiert auf diesem ganzheitlichen Ansatz, der den Altersbereich als Querschnittaufgabe der Gemeinden versteht. Hierzu orientieren wir uns an den Ansätzen der Weltgesundheitsorganisation und der Schweizer Plattform für Fachleute im Altersbereich Gerontologie.ch. Wir beziehen uns aber auch auf aktuelle Diskussionen zur Entwicklung des Gemeinwesens in Forschung und Praxis, seien es beispielsweise Caring Communities oder die integrierte Gesundheitsversorgung.
Das BFH-Modell Alterspolitik besteht aus einem Werkzeugkoffer, der für jede Gemeinde und Region ein massgeschneidertes Angebot bereithält. Unser Angebot passt sich Ihrem Bedarf an und kann folgendes beinhalten:
- Die umfassende Projektleitung in alterspolitischen Geschäften von der Entwicklung bis zur Umsetzung – z.B. von Altersplanungen oder Altersleitbildern.
- Die Bearbeitung spezifischer Projektphasen, wie etwa die Unterstützung von Altersbeauftragten, die Durchführung einer Bevölkerungsbefragung, die Konsultation von Fachexpert*innen oder die Mitwirkung der Bevölkerung.
- Ein punktuelles Coaching von Gemeinderatsmitgliedern oder Altersbeauftragten.
Dabei ist der finanzielle Aufwand individuell auf die Bedürfnisse der Gemeinden und somit auf den Umfang des Auftrags zugeschnitten. Die Kosten können sich je nach Auftrag in der Grössenordnung von 5000 bis 50’000 Franken bewegen.
Wir freuen uns, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen!