Praxisausbildung Curriculum 2013

Wer Studierende ausbildet, profitiert von einem breiten Spektrum an sozialen, bildungspolitischen und betriebswirtschaftlichen Vorteilen. Studierende bringen den aktuellen Wissens- und Forschungsstand mit in die Praxis. Von dieser menschlichen und fachlichen Erweiterung profitieren sowohl die Praxisorganisationen als auch deren Klientinnen und Klienten.

Praxisorganisationen

Unsere Praxisorganisationen

  • bieten Arbeitsschwerpunkte in einem für die Soziale Arbeit relevanten Tätigkeitsgebiet an.
  • verfügen über personelle, zeitliche und materielle Ressourcen, um die mit der Praxisausbildung verbundenen Zielsetzungen der Bachelor-Studierenden zu erreichen. 
  • bestimmen eine Fachperson, die die Funktion als Praxisausbildende/r übernimmt.

Weiter orientieren sich unsere Praxisorganisationen an fachlichen Standards und sind neuen Entwicklungen gegenüber aufgeschlossen. Die qualifizierte Ausbildung von Fachkräften wird als Bestandteil des Arbeitsauftrages anerkannt. Idealerweise ist dieser Auftrag im Leitbild bzw. in der Leistungsvereinbarung mit dem Auftrag- bzw. Geldgeber verankert.

Antrag auf Anerkennung

Haben Sie Interesse Praxisorganisation zu werden? Wir freuen uns auf Ihr Anerkennungsgesuch mittels untenstehenden Formulars.


Bereits bestehende Anerkennungen von anderen Hochschulen werden in der Regel von uns übernommen.

Mit der Teilnahme an der Stellenbörse profitieren die Praxisorganisationen von einer professionellen Plattform, die ihre Ausschreibung genau zur richtigen Zielgruppe bringt. Praxisstellen können laufend ausgeschrieben werden. Die Studierenden müssen sich an folgende Anmeldefristen halten:

  • Ende Oktober für Praxismodule im Frühlingssemester (Start i. d. R. im Februar)
  • Ende April für Praxismodule im Herbstsemester (Start i. d. R. im August)

Wollen Sie eine Praxisstelle ausschreiben? Bitte kontaktieren Sie uns. Gerne lassen wir Ihnen alle relevanten Informationen zukommen und erstellen Ihnen einen Account für das BFH-Stellenportal.

  • Die Praxisorganisation und der/die Studierende schliessen einen Arbeitsvertrag nach geltendem Recht ab. Wir empfehlen befristete Verträge kündbar abzuschliessen.
  • Die BFH und die Praxisorganisation unterzeichnen die Ausbildungsvereinbarung, die ergänzend zum Arbeitsvertrag fachlich-inhaltliche und studienbezogene Rahmenbedingungen regelt.
  • Zwischen dem oder der Studierenden und der BFH besteht durch die Immatrikulation ein Vertragsverhältnis.

Der Arbeitsvertrag kann von Ausbildungsvereinbarung abweichen. Arbeitsverträge können länger oder in einem höheren Pensum ausgestellt werden, als dies im Zulassungs- und Studienreglement gefordert ist. Die Ausbildungsvereinbarung wird für den in den Reglementen dargestellten Zeitraum vereinbart. Massgebend für die Abgabe von qualifikationsrelevanten Leistungen ist das End-Datum der Ausbildungsvereinbarung.


Es kommt vor, dass sich im Verlauf eines Praxismoduls vertragsrelevante Bedingungen ändern. In diesen Fällen informiert die Praxisausbildende die Fachhochschule am besten möglichst rasch. 

Praxisausbildende

Möchten Sie in Ihrer Organisation die Praxisausbildung von Studierenden begleiten? In dieser Funktion übernehmen Sie folgende Aufgaben: 

  • Einführung der Studierenden in die Praxisorganisation und das Tätigkeitsgebiet
  • Gestaltung des Lernprozesses, Führung von Ausbildungsgesprächen und Standortbestimmungen, Feedbacks 
  • Praxisgespräche mit Studierenden und Praxisbegleitenden
  • Beurteilung der Leistungen der Studierenden 


Als Praxisausbildende verfügen Sie über

  • ein Diplom in Sozialer Arbeit auf Tertiärstufe oder eine äquivalente Ausbildung sowie
  • mindestens zwei Jahre Berufspraxis nach der Diplomierung sowie 
  • eine methodisch-didaktische Zusatzqualifikation oder die Bereitschaft, diese während der ersten Ausbildungsfunktion zu erwerben. 

Einige Weiterbildungen in Supervision/ Coaching/ Personalführung oder Erwachsenenbildung rechnen wir als Äquivalent vollumfänglich oder in Teilen an. 

Veranstaltungen

Praxisausbildende erhalten durch ihre Funktion zudem Zugang zu vielfältigen, spannenden und attraktiven Veranstaltungen des Departements Soziale Arbeit:

  • Einführung und Information für Praxisausbildende (1x pro Semester)


Für jede Praxisausbildung erhalten Sie einen Gutschein im Wert von CHF 200.-, den Sie innerhalb von drei Jahren an unsere Weiterbildungen anrechnen lassen können.

Antrag auf Anerkennung

Haben wir Ihre Interesse geweckt, in Ihrer Organisation eine Ausbildungsfunktion zu übernehmen? Wir freuen uns auf Ihr Anerkennungsgesuch mittels untenstehenden Formulars.
 

Praxisausbildung im Studium

Die Praxisausbildung umfasst zwei Praxismodule in verschiedenen Organisationen sowie praxisbegleitende Module.

Praxismodule

In den Praxismodulen wird ein Lernprozess ermöglicht, der Praxis und Theorie integriert. Sie können aus vier verschiedenen Angeboten auswählen. Es sind insgesamt zwei Praxismodule zu belegen:

  • Befristete Praxismodule

Praxisbegleitende Module

Zusätzlich zu den Praxismodulen finden je an einem Halbtag praxisbegleitende Module statt. Diese können flexibel besucht werden: 

  • Theorie-Praxis-Werkstatt: Generelle Reflexion der beruflichen Probleme und Erfahrungen, mit welchen Sie sich im ersten Praxismodul auseinandersetzen. 
  • Fallwerkstatt: Auseinandersetzung mit Ihren konkreten Fragestellungen aus dem zweiten Praxismodul. 
  • Projektwerkstatt: Erarbeitung von Grundlagenwissen zur Projektarbeit bzw. zu Projektmanagement, sofern das erste oder zweite Praxismodul in der Kinder- und Jugendarbeit oder Gemeinwesenarbeit bzw. im Rahmen bewilligter Projekte absolviert wird.
  • e-Modul: Dieses Modul ersetzt die Theorie-Praxis-Werkstatt und die Fallwerkstatt bei Praxissemestern im Ausland durch Online-Einheiten. 
  • Ausbildungssupervision: Themen und Fragestellung aus dem Praxisalltag und der Ausbildungssituation werden mit unterschiedlichen Methoden bearbeitet. Ziel ist die Entwicklung der professionellen Handlungskompetenz und des professionellen Habitus. 

Situierung im Studienverlauf

  • Voraussetzungen für das Praxismodul I: Die beiden Module «Soziale Arbeit: Systematische und historische Einführung» und «Interaktion und Kommunikation» sowie 2 der 3 Prüfungen in den Bezugswissenschaften sind abgelegt.
  • Voraussetzungen für das Praxismodul II: Alle Pflichtmodule mit Ausnahme der Module «Coaching Selbst- und Sozialkompetenz», «Wissenschaftliches Arbeiten», «Studienarbeit», «Fallwerkstatt», «Ausbildungssupervision II» und «Bachelor-Thesis» sind absolviert.
  • Es wird empfohlen, das Praxismodul I frühestens im 3. Semester zu absolvieren und vor dem Praxismodul II ein Theoriesemester einzulegen.