Inhalt + Aufbau
Portrait
Seit der Inkraftsetzung des Erwachsenenschutzrechts sind Mitglieder und Mitarbeitende der KESB sowie Fachpersonen mit Beratungs-, Abklärungs-, Betreuungs- und Vertretungsfunktionen mit hohen fachlichen Ansprüchen konfrontiert, deren Bewältigung solides Fachwissen und die Bereitschaft voraussetzt, Problemlagen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven anzugehen. Der Fachkurs vermittelt grundlegende Kenntnisse und praxisnahe Kompetenzen für die korrekte und zielführende Bearbeitung der Fragen, die sich im behördlichen Kontext und bei der Beratung oder Betreuung von Menschen mit einem Schwächezustand und Schutzbedarf stellen.
Ausbildungsziel
- Sie kennen die Funktion und Bedeutung des Erwachsenenschutzes als Teil des Eingriffssozialrechts und vertiefen Ihre zivilrechtlichen Kenntnisse, unter anderem zum Handlungsfähigkeitsrecht.
- Sie kennen die Instrumente der eigenen Vorsorge und die gesetzlichen Vertretungsrechte von Angehörigen urteilsunfähiger Personen, inklusive der Vertretungsrechte bei medizinischen Massnahmen.
- Sie sind mit den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von urteilsunfähigen Personen vertraut, die in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen betreut werden.
- Sie beschäftigen sich mit psychiatrischen Krankheitsbildern, erwerben vertiefte Kenntnisse zu demenziellen Erkrankungen sowie zum Übergang vom Kindes- zum Erwachsenenschutz.
- Sie kennen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung behördlicher Beistandschaften, für deren Ausgestaltung nach dem Grundsatz der «Massschneiderung» sowie die gesetzlichen Voraussetzungen der Fürsorgerischen Unterbringung.