AHV – Ansprüche im Rahmen der Alters- und Hinterlassenenvorsorge

Die Altersvorsorge ist auf den 1.1.2024 umgestaltet worden. Das neue AHVG hat erhebliche Änderungen gebracht, u.a. mit Blick auf die Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen, den flexiblen Altersrücktritt und der Erwerbstätigkeit im Alter.

Der Kurs:

  • richtet sich an Mitarbeitende von Sozialberatungsstellen, Personal- oder Treuhanddiensten, Sozialversicherungen und Sozialdiensten sowie an Behördenmitglieder
  • stellt die Änderungen des AHVG, die per 1.1.2024 in Kraft getreten sind, präzise dar auf der Basis der Ausführungsbestimmungen und Weisungen
  • wird in Kooperation mit der Hochschule Luzern angeboten.
Kursteilnehmende

Steckbrief

  • Titel/Abschluss Kurs
  • Dauer 1 Kurstag
  • Unterrichtstage Mi
  • Anmeldefrist 15.12.2025
  • Anzahl ECTS Keine
  • Kosten CHF 450
  • Unterrichtssprache Deutsch
  • Studienort Luzern
  • Departement Soziale Arbeit
  • Nächste Durchführung 14. Januar 2026 (Luzern)

Administrative Auskünfte Durchführung Bern

Inhalt + Aufbau

Portrait

Per 1.1.2024 ist das neue AHVG in Kraft getreten, das erhebliche Änderungen bringt (Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen, Änderungen der Möglichkeiten und Folgen des flexiblen Altersrücktritts und der Erwerbstätigkeit im Alter).  Im Weiteren steht die Umsetzung der vom Schweizervolk beschlossenen 13. AHV-Rente an. Zudem ist eine umfassende Revision der Hinterlassenenvorsorge in Vorbereitung, die eine Einschränkung der Witwenrente bringen soll.

Know-How zu diesen Entwicklungen ist wichtig, um Klient*innen richtig beraten zu können mit Blick auf die richtigen Entscheidungen zur Sicherung von Ansprüchen und zur Vermeidung von Armut im Alter.

Ausbildungsziel

Die Teilnehmenden

  • kennen die genauen Änderungen des AHVG, die ab 1.1.2024 in Kraft sind und können daraus die unmittelbaren Folgen für die Praxis der Sozialberatung von Klient*innen ableiten.
  • haben sich mit den geplanten Änderungen der Altersvorsorge und möglichen Konsequenzen für die Beratung rund um die Pensionierungsvorsorge auseinandergesetzt.
  • kennen die aktuelle Gerichtspraxis zur Gestaltung der Schnittstellen von Existenzsicherung und Altersvorsorge und können daraus Vorgehensweisen für die Praxis ableiten.

Der Kurs vermittelt als Reminder die wesentlichen Grundlagen zu Anspruchsvoraussetzungen und Bemessung der Leistungen der Altersvorsorge:

  • Präzise Darstellung der per 1.1.2024 in Kraft getretenen Änderungen des AHVG unter Einbezug der Ausführungsbestimmungen und Weisungen
  • Darstellung der Übergangsbestimmungen
  • Tipps und Tricks für die aktuelle Praxis der Sozialberatung

An Praxisfällen und Gerichtsentscheiden werden wichtige aktuelle Fragen zur Altersvorsorge, auch zu Schnittstellen zur Sozialhilfe, vertieft und Wissen für den Transfer in die Praxis der Teilnehmenden genutzt.

Titel + Abschluss

Kursbestätigung

Dozentinnen + Dozenten

Prof. Peter Mösch Payot, lic. iur. LL.M. Dozent und Projektleiter, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit

Partner

Voraussetzungen + Zulassung

  • Mitarbeitende von Sozialberatungsstellen.
  • Fachpersonen aus Personal- oder Treuhanddiensten sowie aus der gesetzlichen Sozialarbeit, namentlich Mitarbeitende von Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften etc.
  • Mitarbeitende von Sozialversicherungen
  • Mitglieder von Fürsorge-/Sozialhilfebehörden und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.

Bitte beachten Sie unsere Zulassungsbedingungen.

Organisation + Anmeldung

14. Januar 2026, 9.15-16.45 Uhr (Luzern)

15.12.2025

Beratung + Infoveranstaltungen

Infoveranstaltungen

Zu diesem Weiterbildungsangebot finden zurzeit keine Infoveranstaltungen statt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Studienberatung.

Studienort + Infrastruktur