Inhalt + Aufbau
Portrait
Per 1.1.2024 ist das neue AHVG in Kraft getreten, das erhebliche Änderungen bringt (Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen, Änderungen der Möglichkeiten und Folgen des flexiblen Altersrücktritts und der Erwerbstätigkeit im Alter). Im Weiteren steht die Umsetzung der vom Schweizervolk beschlossenen 13. AHV-Rente an. Zudem ist eine umfassende Revision der Hinterlassenenvorsorge in Vorbereitung, die eine Einschränkung der Witwenrente bringen soll.
Know-How zu diesen Entwicklungen ist wichtig, um Klient*innen richtig beraten zu können mit Blick auf die richtigen Entscheidungen zur Sicherung von Ansprüchen und zur Vermeidung von Armut im Alter.
Ausbildungsziel
Die Teilnehmenden
- kennen die genauen Änderungen des AHVG, die ab 1.1.2024 in Kraft sind und können daraus die unmittelbaren Folgen für die Praxis der Sozialberatung von Klient*innen ableiten.
- haben sich mit den geplanten Änderungen der Altersvorsorge und möglichen Konsequenzen für die Beratung rund um die Pensionierungsvorsorge auseinandergesetzt.
- kennen die aktuelle Gerichtspraxis zur Gestaltung der Schnittstellen von Existenzsicherung und Altersvorsorge und können daraus Vorgehensweisen für die Praxis ableiten.