AHV-Nummer als Personenidentifikator
In der Schweiz gibt es keinen universellen Personenidentifikator. Die Ergebnisse bestätigen die Vermutung, dass das Fehlen eines eindeutigen Personenidentifikators zu Risikosituationen führen kann.
Steckbrief
- Beteiligte Departemente Wirtschaft
- Institut(e) Institut Public Sector Transformation (IPST)
- Forschungseinheit(en) Data and Infrastructure
- Förderorganisation Andere
- Laufzeit 01.05.2015 - 30.09.2015
- Projektleitung Angelina Primasari Dungga Winterleitner
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Projektmitarbeitende
Angelina Primasari Dungga Winterleitner
Dr. Andreas Spichiger
Katinka Weissenfeld
Olivier Brian
Jérôme Brugger - Schlüsselwörter Personenidentifikator, Interoperabilität, AHV-Nummer, Datenschutz, E-Government
Ausgangslage
Aufzeigen der Gefahren und Risiken, welche sich aus der Nichtverwendung eines universellen Personenidentifikators ergeben. Aufzeigen der Regelungen in anderen Ländern, in welchen ein universeller Personenidenidentifikators verwendet wird.
Vorgehen
Gegenstand der Betrachtung sind Fälle innerhalb der öffentlichen Verwaltung, in denen ein eindeutiger Personenidentifikator verwendet oder nachgefragt wird. Beschrieben werden indessen ausschliesslich Fallbeispiele, in denen ein Informationsaustausch zwischen Behörden aufgrund eines gesetzlichen Auftrags erforderlich und aufgrund ausreichender gesetzlicher Grundlagen zulässig ist.
Ergebnisse
Die Ergebnisse bestätigen die Vermutung, dass das Fehlen eines eindeutigen Personenidentifikators zu Risikosituationen führen kann. Zudem wurde festgestellt, dass die Schweiz bereits über die nötige Infrastruktur für den Betrieb eines solchen Identifikators verfügt.
Ausblick
Es empfiehlt sich, die Identifikationsprobleme, die in zahlreichen Verwaltungsabläufen vorkommen, ganzheitlich zu lösen. Die Einführung der AHVN13 als Personenidentifikator wird, aufgrund fehlender echter Alternativen dringend empfohlen.