Neuer Leitfaden Kindesvertretung in Verfahren der KESB

06.06.2024 Wir freuen uns, den neuen Leitfaden Kindesvertretung in Verfahren der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) vorzustellen, der die Rollenklärung, Zusammenarbeit der Fachpersonen und den Einbezug des Kindes in Verfahren der KESB ins Zentrum stellt.

Der Leitfaden Kindesvertretung in Verfahren der KESB unterstützt die praktische Umsetzung der Kindesvertretung nach Art. 314abis ZGB im Rahmen von Kindesschutzverfahren vor der KESB. Er klärt die unterschiedlichen Rollen im Kindesschutzverfahren und enthält Empfehlungen zur Zusammenarbeit der Fachpersonen in Fällen mit Kindesvertretungen.

Die Praxisleitlinien richten sich an KESB-Behördenmitglieder, Kindesvertreter*innen, Beistandspersonen, Abklärende, Gutachter*innen und Fachpersonen, die ambulante, aufsuchende oder stationäre Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe anbieten. 

Ziel des Leitfadens ist es, eine gute, kindfokussierte Zusammenarbeit im Kindesschutzverfahren der KESB mit Kindesvertretung nach Art. 314abis ZGB zu fördern. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kinder ihre Partizipations- und Mitwirkungsrechte in Kindesschutzverfahren effektiv wahrnehmen können und durch positive Mitwirkungserfahrungen gestärkt werden.

Die Grundlage dieses Leitfadens bilden die Erkenntnisse eines Forschungsprojekts, das dank der Mitarbeit verschiedener Jugendlicher, Fachpersonen und KESB in der Deutschschweiz realisiert werden konnte. Das Projekt wurde durch die Paul Schiller Stiftung und die BFH finanziert.

Kind, dass scheinbar zwei Kurznhanteln hochstemmt, die aber mit Kreide auf eine Tafel gemalt sind.

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